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Diversität im öffentlichen Dienst

07.02.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium des Innern.

Am 29. Januar hat das Bundeskabinett die ganzheitliche Diversitätsstrategie der Bundesregierung „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“ beschlossen. Die Strategie zielt darauf ab, mit vielfältigen Maßnahmen die Bundesverwaltung vielfaltsorientierter aufzustellen.

Mit der ganzheitlichen Diversitätsstrategie „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“ werden erstmalig Handlungsspielräume für die Bundesverwaltung aufgezeigt, um den Bund als attraktiven Arbeitgeber im Themenbereich Diversität aufzustellen.

Maßgeblich für den Zugang zum Öffentlichen Dienst des Bundes sind die in Artikel 33 Absatz 2 GG genannten Kriterien der Bestenauslese. Die Strategie befasst sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bundesbehörden mit Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen der Organisations- und Personalentwicklung, einschließlich Schulungen, sowie der Personalgewinnung und Antidiskriminierung.

Die Diversitätsstrategie nimmt alle in den Blick

Die Strategie legt ein umfassendes Vielfaltsverständnis zugrunde und nimmt alle gesellschaftlichen Gruppen in den Blick, da sie die Vielfalt der Beschäftigten als wichtig für eine funktionale moderne Verwaltung begreift. Mit dieser Strategie bezweckt die Bundesregierung, Vielfalt als Attraktivitätsfaktor der Bundesverwaltung stärker in den Fokus der Behörden zu bringen, alle Personengruppen zu erreichen und eine von Wertschätzung, Akzeptanz und Diskriminierungsfreiheit geprägte und damit vielfaltsorientierte Verwaltungskultur zu fördern.

Die Diversitätsstrategie wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Antirassismusbeauftragten koordiniert wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bild: Angela Roma (Pexels, Pexels Lizenz)

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