21.03.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Unternehmerverbandsgruppe e.V..
„Eine Vier-Tage-Woche ist bereits heute realisierbar. Wir haben beispielsweise ein Mitgliedsunternehmen, das die Arbeitszeit in einem ganz speziellen Bereich der Produktion testweise von fünfmal acht Stunden auf viermal zehn Stunden pro Woche umgestellt hatte. Die Reaktionen der Beschäftigten waren auch sehr positiv. Allerdings ist das Unternehmen nach sechs Monaten wieder zurück zur 5-Tage-Woche gewechselt, weil die Fehlerquote zu stark gestiegen war – zurückzuführen wohl auf die anspruchsvollen 10-Stunden-Schichten.
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Überhaupt sind innovative Arbeitszeitverteilungen nicht überall machbar. Einfach, weil die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von einer optimalen Betriebsnutzungszeit abhängt – etwa, weil Anlagen gleichmäßig ausgelastet sein, Lieferungen schnell erfolgen oder Dienstleistungen, etwa im Einzelhandel, zu festen Zeiten erbracht werden müssen.
Da, wo es betrieblich darstellbar ist, wird schon heute mit flexiblen, möglichst auch auf die Bedürfnisse des Einzelnen angepassten Arbeitszeitmodellen gearbeitet. Aber mit Grenzen: Denn was Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelmäßig im Weg steht, ist unser starres und mittlerweile 30 Jahre altes Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitswelt hat sich stark gewandelt: Homeoffice, mobiles und flexibles Arbeiten sind längst betriebliche Realität. Damit wir die Möglichkeiten dieser Realität in betrieblichen Spitzenzeiten auf der einen und die Vereinbarung von Beruf- und Privatleben auf der anderen Seite weiter flexibel ausdehnen können, brauchen wir ein modernes Arbeitszeitgesetz, das an die Arbeits- und Lebenswelt von heute angepasst ist.“
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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