28.05.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
In diesem Jahr haben alle Steuerpflichtigen zum ersten Mal zwei Monate länger Zeit, um ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Doch die Zeit rennt und der 31. Juli ist bald da. Daher sollten sich alle pflichtveranlagten Arbeitnehmer und betroffenen Rentner, die diese Aufgabe noch vor sich herschieben, langsam mit dem Gedanken anfreunden, die Steuererklärung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Wer die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kann die Beine getrost hochlegen. Hier verschiebt sich der letzte Abgabetermin auf den 2. März 2020. Und zusätzlich kann im Vergleich zur Eigenerstellung im Durchschnitt mit einer höheren Steuererstattung gerechnet werden.
So schön die verlängerte Abgabefrist klingt, sie hat auch einen Nachteil: Wer künftig nicht fristgerecht abgibt, kommt um Verspätungszuschläge nicht mehr herum.
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