07.12.2017 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Werden Abkürzungen ausgeschrieben, wirkt das in der Abkürzung so gern angefügte s plötzlich fehl am Platz: Lkws zu "Lastkraftwagens" oder "WGs" zu "Wohngemeinschaftens". Die S-Endung gilt ausschließlich für die Abkürzungen – ausgeschrieben besitzen die abgekürzten Worte eine Plural-Form oder stehen bereits von Anfang an in Plural wie beispielsweise die AGB.
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Wie so erstaunlich oft im Deutschen gilt auch hier: Es gibt kaum eine eindeutige Regel, die besagt, dass Sie das s bei Abkürzungen verwenden müssen. Es erleichtert jedoch das Verständnis, wenn anderweitig eine Verwechslung mit dem Singular einer Abkürzung möglich wäre. "Die GmbH" und "die GmbHs" können das Gleiche bedeuten – in der ersten Form ist aber die Plural nicht erkenntlich! Hier wird ein s angefügt, um zu verdeutlichen, dass von mehreren GmbHs gesprochen wird.
Nur bei den ABG wird definitiv kein s gesetzt, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits in der Plural stehen. Und noch falscher als "AGBs" sind "AGB's": Das Apostroph ist hier immer fehl am Platz! Nur im Englichen wird das s am Wortende mit einem Apostroph abgetrennt. Im Deutschen gibt es diese Regel nicht.
Ob Sie nun Pkw oder Pkws fahren – ausschreiben dürfen Sie es, wie es Ihnen gefällt. Aber bitte einheitlich!
Bild: PeterKaul (Pixabay, Pixabay License)
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