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Antrag auf Dauerfristverlängerung bis spätestens zum 10.2.2012 einzureichen

31.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ernst und Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums dem Finanzamt eingereicht werden. Die Frist kann jedoch um einen Monat auf den 10. Tag des nachfolgenden Monats verlängert werden. Die Voranmeldung für den Januar ist also bis zum 10. Februar, bei einer Fristverlängerung bis zum 10. März einzureichen.

Der Antrag für diese sogenannte Dauerfristverlängerung für die in 2012 abzugebenden Voranmeldungen ist spätestens bis zum 10.2.2012 - grundsätzlich in elektronischer Form - bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Sofern monatliche Voranmeldungen abzugeben sind, muss zusätzlich zum Antrag auch eine Sondervorauszahlung bis zum 10.2.2012 entrichtet werden. Für die Wahrung dieser Frist ist sowohl der Eingang des Antrags als auch der Eingang der Sondervorauszahlung bei dem Finanzamt entscheidend.

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2011 (ohne Anrechnung einer etwaigen vorjährigen Sondervorauszahlung für 2011).

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