11.10.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Steuerberaterverband.
Das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen legte im Auftrag des BMF mit einem 160 seitigen Gutachten die Diskussionsgrundlage vor. Sein Ergebnis: Die Anzeigepflicht sowie Sanktionen bei Verstößen lassen sich in das deutsche Verfahrensrecht implementieren. Einschränkend ist zu lesen: Ein Anzeigesystem sei dann verfassungsrechtlich problematisch, wenn es alle aus Sicht des Fiskus unerwünschten Gestaltungen erfassen will. Eine übermäßige Belastung von Beratern und Steuerpflichtigen müsse vermieden werden.
„Diese Einschränkungen treffen jedoch nicht den Kern. Bereits die politische Zielsetzung der Überlegungen schießt weit über das Ziel hinaus.“ so Elster. Gesetzgeber und Finanzverwaltung dürften es zwar nicht sehenden Auges hinnehmen, wenn Steuersparprodukte wie Cum-Ex-Gestaltungen oder das Dividendenstripping den Markt schwemmen.
Elster identifizierte damit aber gleichfalls die Verantwortlichen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung seien Herr ihrer Gesetze. Sie dürften ihre originäre Aufgabe nicht auf die Berater abwälzen. Elster zeigte die verheerenden Praxiskonsequenzen auf: „Sollen wir uns etwa permanent fragen: Muss ich diese Beratung jetzt anzeigen?“
Bei den Überlegungen wird völlig übersehen, dass Steuerberater dem Mandanten die beste legale Lösung aufzeigen müssen. Andernfalls droht die Haftungsfalle. Elster betonte: „Über 99 % der Steuerberater sind nicht in kritische Steuersparmodelle involviert. Unangemessenes Verhalten einzelner darf nicht einen ganzen Berufsstand lahm legen!“
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