20.06.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Aon Beteiligungsmanagement Deutschland GmbH & Co. KG.
Außerdem sollen alle Informationen digital verfügbar sein. Das geht aus einer aktuellen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon hervor. An der Online-Umfrage haben rund 500 Angestellte repräsentativ nach Unternehmensgröße teilgenommen.
Die große Mehrheit der Mitarbeiter (67 %) erwartet dabei, dass der Arbeitgeber eine Lotsenfunktion übernimmt und konkrete Angebote macht. Auch wenn der Arbeitgeber ein solches Angebot als automatischen Bestandteil des Arbeitsvertrages gestaltet, würde nur ein kleiner Teil (13 %) grundsätzlich widersprechen.
Neben der Altersversorgung ist den Arbeitnehmern die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sehr wichtig. Weit über die Hälfte (58 %) der Befragten gibt an, zugunsten dieser Leistung auch Einbußen bei der Rentenhöhe in Kauf zu nehmen. Die Absicherung der Familie für den Todesfall wird hingegen nur von etwas weniger als einem Drittel (30 %) gewünscht.
„Arbeitgeber punkten bei Bewerbern, wenn sie attraktive Pakete für die betriebliche Altersversorgung über Gehaltsumwandlung schnüren und sie gleich beim Abschluss eines Arbeitsvertrages vorstellen. Sie können ohne Weiteres auch zum automatischen Bestandteil des Vertrages werden. Nur wenige Arbeitnehmer werden dem dann widersprechen, weil die Wertschätzung hoch ist”, kommentiert Thorsten Teichmann, Geschäftsführer bei Aon die Studienergebnisse.
Digitalisierung wird dabei eine Schlüsselrolle spielen. Rund zwei Drittel (65 %) der Befragten gaben an, dass es für sie wichtig sei, dass alle Informationen digital verfügbar sind und auch die Teilnahme an der Gehaltsumwandlung digital möglich ist. „Hier gibt es in den Unternehmen durchaus noch Nachholbedarf. Es gibt jedoch bereits Lösungen, die sich bei unseren Kunden in der Praxis bewährt haben. Wichtig ist, dass dieser Prozess konsequent umgesetzt wird, damit der qualifizierte Nachwuchs eine richtige und moderne Ansprache erfährt”, stellt Teichmann abschließend fest.
Bild: Ivan Samkov (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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