08.07.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
Derzeit verändern sich die Bedürfnisse von Arbeitnehmern. Grund dafür ist die seit Monaten anhaltende Corona-Krise, die einen Großteil der Beschäftigten ins Home-Office gezwungen hat. Der Personaldienstleisters Robert Half hat die Situation nun in einer Studie untersucht.
Corona – Arbeitsverträge aktualisieren
Notwendige Arbeitsvertragsänderungen für die Zukunft
Viele Angestellte kehren im Zuge der aktuellen Lockerungen zurück in ihre Büros. Doch nicht alle nehmen dort mit den gleichen Wünschen und Vorstellungen wie vor der Corona-Krise ihre Arbeit wieder auf. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer (56 %) gibt an, durch das Arbeiten im Home-Office habe sich ihre Work-Life-Balance verbessert. Fast genaus viele (52 %) haben gemerkt, dass ihre Arbeit auch von zu Hause aus machbar ist. Allerdings sieht nur eine Minderheit der Befragten eine Verbesserung der Beziehungen zu Kollegen (9 %) und Vorgesetzten (6 %).
Der persönliche Kontakt zu anderen Meschen ist auch ein wichtiger Aspekt, wenn Mitarbeiter ihr Verhalten für das nächste halbe Jahr reflektieren. 70 % wollen künftig das Händeschütteln mit anderen Personen überdenken. Auch persönliche Treffen, wie die Teilnahme an Veranstaltungen (51 %) oder Geschäftsreisen (53 %), wird für die kommenden sechs Monate kritisch gesehen. 70 % werden einen Anruf oder eine E-Mail einem persönlichen Treffen in den nächsten Wochen vorziehen; 52 % sind bei der Nutzung von Gemeinschaftsbereichen im Büro skeptisch.
Auch Abstands- und Hygieneregeln stehen auf der To-Do-Liste der Unternehmen. Laut Umfrage erwarten Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang in erster Linie bessere Reinigungsvorschriften (63 %) und eine großzügigere Büroaufteilung (48 %).
Schon vor Corona haben viele Arbeitnehmer den Wunsch nach flexibleren Arbeitsmodellen geäußert. Während der Pandemie wurde unfreiwillig deutlich, dass diese Arbeitsweisen funktionieren und Arbeitnehmer im Home-Office teilweise sogar produktiver arbeiten als im Büro. Arbeitgeber haben jetzt die Chance, veraltete Vorurteile diesbezüglich zu überdenken und ihren Mitarbeitern Entgegenkommen zu signalisieren.
Bild: dekdoyjaidee (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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