18.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Durch die Implementierung des FATCA werden umfangreiche Aufgaben und erhebliche finanzielle Verpflichtungen insbesondere auf die Finanzindustrie zukommen. Schätzungen zufolge werden die Gesamtkosten für die Umsetzung in Deutschland bei mehreren hundert Millionen Euro liegen.
Dr. Gebhard Zemke, Leiter des Branchencenters Banken & Finanzdienstleister der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sieht besonders für die Finanzinstitute akuten Handlungsbedarf: „Insbesondere für Finanzinstitute im Bezug auf US-Konten beinhaltet die Regulierung des FATCA erhebliche Identifikations-, Dokumentations- und Reportingverpflichtungen.“
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„Aufgrund der Reichweite des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Pflichten sollten Unternehmen die Auswirkungen des FATCA-Regimes – sofern noch nicht geschehen – zügig analysieren und die erforderlichen Anpassungen der betrieblichen Prozesse einleiten. Wir raten unseren betroffenen Mandanten, das Thema auch im Hinblick auf die bis zum 30. Juni 2013 erforderliche Registrierung und den Ablauf erster Umsetzungsfristen zum 31. Dezember 2013 zügig anzugehen.“ kommentiert Dr. Zemke. Fallstricke der Regelung sieht Dr. Zemke besonders dort, wo Unternehmen und deren Kunden gar nicht erkennen können oder gar nicht wissen, dass sie von FATCA betroffen sind. „Wir erarbeiten mit unseren Mandanten ein auf deren individuelle Bedürfnisse zugeschnittenes Analysekonzept, um diese Fallstricke aufzuspüren. Aufgrund der komplexen Vorgaben ist es wichtig, die auf das jeweilige Unternehmen zukommenden Änderungen genau zu identifizieren.“ Dabei können die Regelungen des FATCA auch außerhalb von Unternehmen der klassischen Finanzbranche relevant werden.
Ziel der FATCA-Regelung ist es, den wirtschaftlich Begünstigten eines Finanzkontos („beneficial owner“) zu identifizieren, in dem der Umfang der bisherigen Identifizierungs- und Meldepflichten unter Sanktionsandrohung erhöht wird. FATCA soll der US-amerikanischen Finanzverwaltung einen möglichst großen Bestand besteuerungsrelevanter Daten über USSteuerpflichtige fortlaufend sichern, so das Steuersubstrat erhöhen und die Steuereinnahmen steigern. Die Finalisierung der Durchführungsverordnung („Final Regulations“) ist für Oktober 2012 angekündigt. Der bis Ende diesen Jahres beabsichtigte Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den USA, soll den betroffenen Unternehmen flankierend eine Umsetzung des FATCA im Einklang mit nationalen Vorschriften ermöglichen. Aus dem zwischenzeitlich veröffentlichten Musterabkommen wird jedoch deutlich, dass keine wesentlichen Erleichterungen bei den Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten für die betroffenen deutschen Unternehmen zu erwarten sind.
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