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BMF: Finales Schreiben zur Gelangensbestätigung

01.10.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Kurz bevor die Neuregelungen der Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen inklusive der Gelangensbestätigung am 01.10.2013 in Kraft treten, veröffentlichte das BMF nun sein finales Anwendungsschreiben, in dem es zu den Neuregelungen Stellung nimmt (BMF-Schreiben vom 16.09.2013).

Im Vergleich zu dem im Frühjahr 2013 vorgestellten Entwurfsschreiben sind folgende neuen Aussagen hervorzuheben:

  • Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist: Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn für innergemeinschaftliche Lieferungen, die vor dem 01.01.2014 erbracht wurden, die Buch- und Belegnachweise nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt werden. Die Unternehmen haben somit drei Monate länger Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

  • Vereinfachungsregelung: In Versendungsfällen akzeptiert die Finanzverwaltung eine vereinfachte Form des Belegnachweises für Lieferungen, deren Wert insgesamt 500 Euro nicht übersteigt.

  • Aufnahme von weiteren Ausführungen zu der elektronischen Gelangensbestätigung per E-Mail.

  • Aufnahme einer Klarstellung, dass als „Zahlung“ auch eine Belastung eines Inter-Company-Verrechnungskontos gilt.

Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

PDF Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.


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