02.05.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Der heutige Beschluss des "Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit" (NAP) leitet den Prozess der strukturierten Zusammenarbeit aller Akteure ein.
Grundsätze der Anwendung von Rahmenvereinbarungen
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine Mammutaufgabe. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden dafür vor, diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen.
Der NAP wurde mit denen diskutiert und erarbeitet, die täglich mit Wohnungs- und Obdachlosen zusammen zu tun haben. Dass es diesen bundesweiten Handlungsleitfaden gibt, war ein expliziter Wunsch der Zivilgesellschaft, der vielen Menschen, die sich um obdach- und wohnungslose Menschen kümmern.
Mehr bezahlbare Wohnungen sind dabei der Kernpunkt für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Dafür stellt der Bund Milliarden für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Mit dem WohngeldPlus wurde zudem eine wichtige Unterstützung für Menschen geschaffen, die Probleme haben, ihre Miete zu bezahlen. Gemeinsamen mit allen Akteuren werden wir nun zum Beispiel an den Standards für die Unterbringung in Notunterkünften arbeiten. Frauen und Männer sollten getrennt untergebracht werden können, wenn sie das möchten. Auch die Prüfung des Zugangs einer Krankenversicherung ist Teil des NAP. Und wir werden das Thema weiter auf EU-Ebene angehen, denn Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist ein länderübergreifendes Problem.
Damit der nun eingeschlagene Weg zum Ziel führt, wird das neue Nationale Forum als koordinierende Stelle für alle in Deutschland und darüber hinaus zur Verfügung stehen. Von hier aus werden Modellprojekte gefördert, die Vernetzung gestärkt und kontinuierlich weiter an der Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme gearbeitet. Die Mammutaufgabe kann nur gemeinsam gelöst werden. Den ersten Schritt haben wir dafür heute getan.
Nach der Erhebung des Statistischen Bundesamtes gab es zum Stichtag 31. Januar 2022 rund 178.100 untergebrachte wohnungslose Menschen, darunter rund 47.200 Kinder und minderjährige Jugendliche. Die Gesamtzahl der Menschen ohne Unterkunft auf der Straße sowie der verdeckt wohnungslosen Personen wurde im Untersuchungszeitraum vom 31.Januar 2022 bis 07.Februar 2022 auf rund 86.700 Personen geschätzt. Neue Gesamtzahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland werden im zweiten Wohnungslosenbericht des Bundes Ende 2024 veröffentlicht.
Mit dem Beschluss des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) setzt die Bundesregierung ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP um. Zusätzlich steht das Anliegen des vorliegenden Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit in Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen sowie den Zielen der Deklaration von Lissabon, auf die sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verständigt haben.
Den Nationalen Aktionsplan - Gemeinsam für ein Zuhause finden Sie hier als Download.
Weitere Informationen zum "Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit" finden Sie hier.
Bild: Trygve Finkelsen (Pexels, Pexels Lizenz)
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