22.08.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Umweltbundesamt.
Ab sofort werden in vier Kategorien Vorbilder für das Bauen im Bestand gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Vordenker*innen aus den Bereichen Architektur, Fachplanung und Bauprodukte. Teilnahmeschluss ist der 18. November 2024. Die Preisverleihung findet am 7. April 2025 statt.
Welche Anforderungen gelten bei neuen Gebäuden?
Im Fokus des Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 steht der Gebäudebestand. Weder die Treibhausgasemissionen noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren. Gesucht werden daher energetische Sanierungen, Modernisierungen Umbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen, welche Klimaschutz und ‑anpassung, Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und Biodiversität mit Suffizienzstrategien und sozialen Gesichtspunkten in Einklang bringen. „Ziel des Wettbewerbs ist insbesondere, die Vereinbarkeit von Nachhaltigkeit- und Klimaschutzorientierung sowie der sozialen Dimension aufzuzeigen. Erfolgreicher Klimaschutz bedeutet auch, alle Teile der Bevölkerung mit einzuschließen. Mit dem Preis möchten wir Bau- und Umbauprojekte fördern, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte mitdenken“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Preiswürdig sind vor allem Resultate, die sich auf andere Gebäude übertragen lassen und so zu einer Beschleunigung der Bauwende beitragen.
Die Preisträgerprojekte werden der Öffentlichkeit und den Medien auf einer Preisverleihung am 7. April 2025 im Bundesumweltministerium in Berlin vorgestellt. Sie werden zu Vorbildern für nachhaltiges Bauen und können politische Entscheidungen positiv beeinflussen. Auf der Website des Umweltbundesamts werden die ausgezeichneten Projekte detailliert präsentiert. Durch das UBA produzierte Videoportraits informieren die interessierte Öffentlichkeit.
Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 wird in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartier“ sowie „Sonderpreis für Bauprodukte, bautechnische oder digitale Innovationen” verliehen. Die Bauwerke müssen vorbildlich und in Deutschland bereits realisiert sein. Bei Quartieren genügt eine teilweise Realisierung. Die Innovationen des Sonderpreises müssen marktverfügbar sein. Projekte einreichen können alle Projektbeteiligten wie Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller oder Forschungseinrichtungen ab sofort bis zum 18. November 2024. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich. Näheres zu den Teilnahmebedingungen, das Bewerbungsformular sowie die Preisträger der Vorjahre sind online zu finden unter: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start.
Die aktuelle Sanierungsrate bei Immobilien in Deutschland genügt den Klimaschutzzielen nicht. Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 fördert durch die Auszeichnung von Best Practice-Beispielen innovative Technologien, eine fortschrittliche Architektursprache sowie die Wertschätzung der Bevölkerung für die Rohstoffe, die Historie, die Arbeitsleistung und die Baukultur, welche sich in Bestandsgebäuden manifestiert. Nach heutigen Effizienzanforderungen errichtete Neubauten machen nur einen kleinen Anteil des Gebäudebestandes aus und können dessen Energiebedarf daher kaum senken. Eine Intensivierung von Ersatzneubauten ist hinsichtlich der einhergehenden Inanspruchnahme von Ressourcen nicht zielführend. Das Erhalten und Weiterentwickeln des Bestands muss daher zum Standard werden.
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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