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Bundestag beschließt Mietrechtsänderungen

04.12.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Haus & Grund Deutschland.

Am 29.11.2018 war es soweit: Der Bundestag verabschiedete zahlreiche Mietrechtsänderungen, darunter auch Regelungen zur energetischen Sanierung von Immobilien. Haus & Grund zeigt sich erfreut über die Beschlüsse.

„Mit den gestern beschlossenen Mietrechtsänderungen erleichtert der Bundestag es privaten Kleinvermietern, ihre Wohnungen energetisch zu modernisieren und an die Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Das neue vereinfachte Modernisierungsverfahren senke einerseits bürokratische Hürden für Vermieter und verhindere andererseits eine finanzielle Überforderung der Mieter. Haus & Grund rechnet aufgrund dieser Neuerung mit spürbaren Fortschritten beim Klimaschutz, da 60 Prozent der Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern angeboten werden.

Zufrieden zeigte sich Verbandspräsident Warnecke, dass die ursprünglichen Pläne des Bundesjustizministeriums zur Verschärfung der Mietpreisbremse in der Großen Koalition keine Mehrheit fanden. „Es wäre schlicht absurd gewesen, die Vermieter mit zusätzlichen Informationspflichten über die vereinbarte Miethöhe zu belasten, ohne dass Mieter diese Informationen bei einer Rüge verwenden müssen“, betonte er.

Nach Auffassung des Verbandes wird auch die neue Auskunftspflicht der Vermieter, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen, sozial schwächeren Haushalten den Zugang zu kostengünstigem Wohnraum in angespannten Mietmärkten nicht erleichtern. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt verfassungswidrig und muss daher schnellstens abgeschafft werden“, forderte Warnecke.

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