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CBAM – Indirekte EU-Importzölle auf US-Produkte ab 2026

06.02.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Medienschaffende, Politiker und Wirtschaftsexperten aus Europa und insbesondere Deutschland warnen aktuell vor den vom neuen US-Präsidenten geplanten Zöllen. Sie weisen auf die negativen Folgen von protektionistischen Maßnahmen für die Wirtschaft sowie höhere Preise für Verbraucher und die Inflationswirkung hin.

Im Falle der Einführung werden zudem Gegenmaßnahmen der EU gefordert. Eine protektionistische Maßnahme zur Erhebung von zollähnlichen Abgaben auf US-Importe wurde mit einer EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) jedoch bereits 2023 in Kraft gesetzt und ist ab 2026 gültig.

Faktenblatt zum CBAM

Das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft hat ein Faktenblatt zum CBAM erstellt. Das Faktenblatt gibt eine Übersicht über die wesentlichen Anforderungen des CBAM sowie deren Folgen für Unternehmen, Wirtschaft und Verbraucher. Das Faktenblatt ist hier verfügbar.

Gegenstand und Ziele des CBAM

Durch die EU-Verordnung zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus werden für zollrechtlich definierte Waren und Güter bei der Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum CO2-Abgaben fällig. Die Verordnung sieht bei Bedarf eine Anpassung der betroffenen Waren und Güter durch die EU vor. Die Abgaben werden nicht direkt in Form von Zöllen erhoben, sondern indirekt über den Kauf von CO2-Zertifikaten. Die Ausgabepreise der Zertifikate werden flexibel von der EU politisch definiert. Mit der CBAM-Verordnung sollten Negativfolgen durch das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) verringert werden. Durch das EU-ETS bestehen finanzielle Anreize zur Verlagerung von energie- und emissionsintensiven Branchen (z. B. Stahl, Chemie) in Wirtschaftsregionen mit günstigeren Wirtschaftsbedingungen (z. B. USA, China). Durch eine Importabgabe auf Waren und Güter aus solchen Nicht-EU-Regionen soll der Kostenvorteil solcher Regionen ausgeglichen werden. Dadurch soll einem Beschäftigungsverlust in der EU sowie einer Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) entgegengewirkt werden.

Folgen des CBAM

Der CBAM ist für EU-Unternehmen mit einer weiteren Berichts- und Nachweispflicht und damit zusätzlicher Bürokratiebelastung verbunden. Zudem erhöht er die Kosten von Importwaren und damit auch die Verbraucherpreise in der EU. Dies trägt zur Inflationsentwicklung bei. Der CBAM könnte zudem andere Staaten zu Gegenmaßnahmen veranlassen, wenn sie diesen als Protektionismus einstufen.

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