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Das neue Amt - Was Betriebsräte wissen sollten

12.07.2010  — none .  Quelle: none.

Von Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger, Frankfurt am Main - In vielen Betrieben haben sich engagierte Arbeitnehmer in den letzten Wochen zur Wahl gestellt und sind mit dem Vertrauen ihrer Kollegen in das Betriebsratsgremium gewählt worden.

Nun wird es darauf ankommen, das gewonnene Mandat sachkundig auszuüben. Dazu ist es wichtig zu wissen, in welchen Bereichen der Betriebsrat tätig werden kann. Denn das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) billigt dem Gremium umfassende Mitbestimmungsrechte in Betrieben und Unternehmen zu.

Eine wichtige Voraussetzung ist eine inhaltlich, organisatorisch und methodisch strukturierte Arbeit, um effektiv im Interesse der Arbeitnehmer, aber auch des Betriebes im Gesamten tätig werden zu können. Daneben sind geeignete Gesprächs-, Diskussions- und Verhandlungsstrategien vor allem in schwierigen sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten mit einer komplexen Sachproblematik gefragt. Sie können maßgeblich zum Erfolg der Betriebsratsarbeit beitragen.

Neben diesen praktischen Fähigkeiten müssen Betriebsräte vor allem Grundkenntnisse darüber haben, in welchen Bereichen ihnen das BetrVG Mitwirkungsrechte zugesteht.


Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Bekannte Beispiele aus diesem Bereich sind Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, der Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen oder auch die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen. Hinzu kommen Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Ordnung des Betriebs. Damit sind nur einige der vielfältigen Problemkreise in diesem Bereich angesprochen.


Mitwirkung in Personalfragen

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sieht das BetrVG Mitwirkungsrechte des Betriebsrats etwa im Rahmen der Personalplanung, des Erstellens von Personalfragebögen oder bei der Konzeption von Auswahlrichtlinien vor. Neben diesen allgemeinen Fragen kann das Gremium auch im Bereich der Berufsbildung seinen Einfluss geltend machen. Eine herausragende Bedeutung kommt sicherlich der Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen zu. Hier bestehen Mitbestimmungsrechte etwa im Rahmen der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung. Hinzu tritt beispielsweise das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats im Rahmen von Kündigungen.


Mitsprache bei wirtschaftlichen Angelegenheiten

Hier geht es aus Sicht der Betriebsräte vor allem darum, im Rahmen von Betriebsänderungen die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer gegebenenfalls durch den Abschluss von Interessenausgleichen oder Sozialplänen zu sichern.

Neben diesen sehr speziellen Aufgabenbereichen obliegt es dem Betriebsrat allgemein auch darüber zu wachen, dass zu Gunsten der Arbeitnehmer geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgesetzt und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gefördert wird.

Die hier erwähnten Bereiche sind nur einige Beispiele, in denen künftige Betriebsräte gefordert sind. Sie zeigen aber, wie umfassend das Aufgabengebiet der Gremien ist. Da selbst engagierte Mitarbeiter nicht in jedem Falle auf allen Gebieten über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die genannten Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen, sieht das BetrVG Schulungsmöglichkeiten der Betriebsräte vor. Zudem kann jeder Betriebsrat – vor allem in konkreten Konfliktfällen mit dem Arbeitgeber – rechtlichen Beistand heranziehen.

Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH

PS: Weitere Praxis-Informationen für den Betriebsrat »

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