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Datenschutz: Inkassowirtschaft legt Leitfaden-Update vor

26.11.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Seit eineinhalb Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Jetzt hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) eine aktualisierte Fassung seines Leitfadens zur DS-GVO im Forderungsmanagement veröffentlicht.

Auf über 60 Seiten fassen die Datenschutz-Experten des Inkassoverbands die wichtigsten Regeln zur DS-GVO zusammen und stellen Lösungsvorschläge vor, wie sich diese in die Praxis umsetzen lassen. Grundlage sind Erfahrungen, die die Rechtsdienstleister inzwischen mit den neuen Datenschutzregeln sammeln konnten.

Seit Inkrafttreten der DS-GVO haben Inkassounternehmen ihre Geschäftsprozesse angepasst und die neuen Regeln in ihre Abläufe integriert.

Datenschutz ist im Inkasso Teil der täglichen Arbeit. Mehr als 20 Millionen neue Forderungen bearbeiten die Rechtsdienstleister pro Jahr. Sie erhalten dabei viele Informationen übermittelt, die sie für den Einzug von Forderungen benötigen: Etwa Namen, Adressen, Daten zu Kaufverträgen, Zahlungsverpflichtungen, teilweise Telefonnummern und Bankverbindungsdaten. Mit diesen Informationen müssen sie sorgfältig umgehen.

Bei Verstößen gegen die DS-GVO drohen hohe Bußgelder. Inzwischen liegen hierzu erste Fälle aus der Praxis vor. In Berlin zum Beispiel hat die dort zuständige Aufsichtsbehörde gegenüber einem Immobilienunternehmen ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro verhängt.

Auch um solche scharfen Sanktionen zu vermeiden, ist es wichtig, die Regeln der DS-GVO möglichst präzise und umfassend in der Praxis umzusetzen. Genau dabei hilft die Version 2.0 des BDIU-Leitfadens.

Der aktualisierte Best Practice Guide ist als PDF beim Inkassoverband erhältlich. Das umfassende Dokument hat zur besseren Übersichtlichkeit ein klickbares Inhaltsverzeichnis. Zahlreiche Fußnoten liefern weiter Erklärungen und Querverlinkungen auf relevante Infoquellen im Netz.

Hier ist der neue Leitfaden veröffentlicht: www.inkasso.de/ds-gvo



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