17.01.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..
Der Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter (DDIV) und die KfW Bankengruppe legen eine neue Infobriefreihe auf. Mit dem Infobrief Spezial informieren sie Wohnimmobilienverwalter und Eigentümergemeinschaften über verschiedene Förderangebote und Zuschüsse der KfW bei Sanierungsvorhaben.
Der erste „Infobrief Spezial für Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen”‚ von DDIV und KfW informiert kompakt darüber, wie energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten durch entsprechende Zuschüsse der Förderbank unterstützt werden können. „Vielen Wohnungseigentümergemeinschaften fällt es leichter Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, wenn alternativ zu einem Förderdarlehen ein Zuschuss beantragt werden kann. Allerdings sind häufig nicht alle Möglichkeiten bekannt, die wir als Bank anbieten. In anderen Fällen bestehen Unsicherheiten, wie solche Zuschüsse beantragt werden können”, erläutert Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor der KfW, den Hintergrund der Infobriefreihe. „Deswegen arbeiten wir seit Jahren mit dem DDIV zusammen und informieren die Verwaltungen auf verschiedenen Wegen über unsere Angebote.”
„Das Thema Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung ist bei vielen Immobilienverwaltungen noch nicht ausreichend präsent”, meint auch DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Deswegen arbeiten wir seit Jahren eng mit der KfW zusammen und haben bereits einige Projekte erfolgreich umgesetzt, mit denen wir diese Informationslücken schließen.” Aktuelle Beispiele sind die Neuauflage des umfangreichen Kompendium zu Energieeffizienzmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinsame Veranstaltungen zu energetischer und barrierereduzierender Sanierung sowie die Neuregelung der De-minimis-Beihilfen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Insbesondere Letztere erleichtert Immobilienverwaltungen das Beantragen von Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften, da nun eine gesammelte De-minimis-Erklärung durch den Verwalter für alle vermietenden Wohnungseigentümer ausreicht. Zudem ist die KfW Kooperationspartner beim Zertifikatslehrgang KlimaVerwalter des DDIV. „Und gemeinsam haben wir den Weg dafür geebnet, dass die Verwalterleistung bei energetischen Sanierungen als Baunebenkosten ebenfalls förderfähig ist”, unterstreicht Kaßler die Erfolge der Kooperation.
Die energieeffiziente Sanierung von Wohnimmobilien ist ein wesentliches Thema, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Dementsprechend widmet sich der aktuelle Infobrief Spezial insbesondere diesem Bereich: Er stellt verschiedene Zuschussoptionen der KfW vor und erläutert die Schritte zu einem Investitionszuschuss. Zudem beleuchtet er das Thema altersgerechter Wohnungsumbauten samt Barriereabbau und Einbruchschutz.
Der Infobrief Spezial steht hier » kostenfrei zum Download (pdf) zur Verfügung.
Themen
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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