25.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PricewaterhouseCoopers AG.
Die digitale Transformation der Wirtschaft (Industrie 4.0) ist ein weltweites Phänomen und verändert Geschäftsmodelle, Unternehmen und ganze Branchen. Hierzu benötigte Investitionen in die Digitalisierung der Wertschöpfung sind maßgeblich von länderspezifischen Standortfaktoren wie Infrastruktur, Kosten oder Personal abhängig. Zudem machen insbesondere die steuerlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern Standorte unterschiedlich attraktiv für Investitionen in digitale Geschäftsmodelle, wie die neue Gemeinschaftsstudie “Steuerliche Standortattraktivität digitaler Geschäftsmodelle. Steuerlicher Digitalisierungsindex 2017“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC, der Universität Mannheim und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) nun erstmalig zeigt.
Für die Analyse haben die Autoren die steuerlichen Standortbedingungen in über 30 Ländern anhand der Bemessungsgrundlagen, der effektiven Durchschnittssteuersätze und Kapitalkosten miteinander verglichen. „Dabei zeigt sich, dass digitale Geschäftsmodelle grundsätzlich geringer steuerlich belastet werden als traditionelle“, stellt Dr. Frank Schmidt, Tax-Partner und Leiter des Bereichs Industrielle Produktion bei PwC, fest. „Gerade weil digitale Geschäftsmodelle aber überaus mobil sind, ist die länderspezifische Besteuerung als Investitionskriterium von enormer Relevanz.“
Die Studie verdeutlicht, dass sich die steuerlichen Standortfaktoren im internationalen Vergleich stark unterscheiden. Der effektive Durchschnittssteuersatz variiert in der Gruppe der betrachteten Ländern z.B. zwischen minus 10 und plus 25 Prozent. Vor allem Irland, Italien und Ungarn erscheinen in dieser Hinsicht als besonders attraktive Standorte für Investitionen in digitale Geschäftsmodelle, während Deutschland mit 23 Prozent den drittletzten Platz im internationalen Vergleich belegt. Dahinter rangieren lediglich noch die USA und Japan. Auch die Kapitalkosten als Maß für die Attraktivität eines Standortes zur Ausweitung des Investitionsvolumens zeigen im Ländervergleich eine hohe Bandbreite von minus 4 bis plus 6 Prozent. Besonders günstige Investitionsbedingungen liegen in dieser Hinsicht in Italien, Frankreich und Ungarn vor. Deutschland liegt mit einem Wert von knapp 5 Prozent auf Platz 28 von 33.
Wie die Studie zeigt haben steuerliche Sonderanreize einen erheblichen Einfluss sowohl auf die Kapitalkosten als auch auf die effektiven Durchschnittssteuersätze. „Die Platzierung eines Landes in unserem Digitalisierungsindex hängt maßgeblich von Sonderanreizen wie günstigen Abschreibungsregeln oder so genannten Patent-Boxen ab“, analysiert Prof. Dr. Christoph Spengel vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim und Research Associate beim ZEW. „Bei einigen Ländern sind die Investitionen in digitale Geschäftsmodelle nach Steuern sogar profitabler als vor Steuern. Mit anderen Worten: sie werden steuerlich subventioniert.“
Einen wichtigen Einfluss auf die Platzierung eines Landes hat zudem die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Wie die Studie zeigt verändert diese den effektiven Durchschnittssteuersatz für digitale Geschäftsmodelle im Ländervergleich um bis zu -6 Prozentpunkte und die Kapitalkosten um bis zu -1,4 Prozentpunkte. Damit können FuE-Anreize das Investitionsverhalten von Unternehmen in digitale Innovationen an einem bestimmten Standort begünstigen und einen Vorteil im internationalen Wettbewerb darstellen. „Deutschland hat im internationalen Vergleich Nachholbedarf bei der steuerlichen FuE-Förderung“, kommentiert PwC-Experte Schmidt. Verglichen mit Ländern wie etwa Irland und Frankreich, die bei der FuE-Förderung sehr aktiv sind, fällt Deutschland daher im internationalen Vergleich zurück. Insgesamt belegen Länder ohne oder mit nur geringfügig ausgestalteten Steueranreizen die hinteren Plätze im steuerlichen Digitalisierungsindex 2017.
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