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Dialogreihe #FaireLieferketten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände

08.10.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Am 25. Juli 2024 ist die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte CSDDD, in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant, die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode in nationales Recht zu überführen, indem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entsprechend angepasst wird.

In diesen Prozess möchte Staatssekretärin Lilian Tschan die Erfahrungen der Praktiker*innen aus Unternehmen einfließen lassen und im Dialog über Chancen und Herausforderungen bei der Gestaltung von fairen Lieferketten sprechen:

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Entwaldungsfreie Lieferketten

Anforderungen & Pflichten rechtsicher erfüllen

  • ✔ Wie Sie sich auf die Pflichten der EUDR-Verordnung vorbereiten können
  • ✔ Daten beschaffen und zollrechtliche Mechanismen verstehen
  • ✔ Sorgfaltserklärung vorbereiten

Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist ein Meilenstein für Menschenrechte. Und ich bin davon überzeugt, dass sie auch von Vorteil für die deutsche Wirtschaft ist. Denn sie schafft innerhalb Europas gleiche Wettbewerbsbedingungen. Bei der Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes an die EU-Richtlinie binden wir unsere Stakeholder eng ein – wie zum Beispiel über die Dialogreihe #FaireLieferketten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lädt Unternehmen und interessierte Wirtschaftsverbände am 11. November 2024 um 15 Uhr zur Auftaktveranstaltung der Dialogreihe #Faire Lieferketten in die James-Simon-Galerie nach Berlin ein.

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