03.09.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Charissé: Ziel einer Unterweisung ist in erster Linie, Beschäftigte zu informieren, zu qualifizieren, anzuweisen aber auch zu motivieren, um ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten zu erreichen. Das ist auch für das Arbeiten im Homeoffice wichtig und daher auch hier vorgeschrieben. Bezüglich der Vorgehensweise gibt es für die Unterweisung zunächst keine Vorgaben dazu, welche Unterweisungsmethode gewählt werden sollte. Grundsätzlich kann man etwa in der Gruppe oder jeweils einzeln unterweisen. Die Vorgehensweise sollte sich nach den Unterweisungsinhalten und den -anlässen richten. Zu beachten ist auch, dass die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für seinen Regelungsbereich sogar zwei Mal im Jahr eine Unterweisung vor. Aber auch bei besonderen Anlässen, wie etwa bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder nach einem Arbeitsunfall, ist eine Unterweisung durchzuführen. Was nicht vergessen werden darf ist, dass bereits vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Erstunterweisung durchgeführt werden muss.
Charissé: Das hängt von den zu unterweisenden Inhalten ab. So kann ich beispielsweise das korrekte Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz nur durch praktische Übungen vermitteln. Dieses Beispiel trifft für das Arbeiten im Homeoffice natürlich nicht zu. Hier sprechen wir eigentlich nur von Bildschirmarbeit. Dabei ist der Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und Handlungshilfen zur Unterweisung natürlich möglich und sinnvoll. Allerdings sollten die Beschäftigten die Möglichkeit für Rückfragen haben. Die alleinige Übergabe von Unterlagen zum Selbststudium, ohne eine Möglichkeit zu einem ergänzenden mündlichen Kontakt, reicht nicht aus. Außerdem muss sich die für die Unterweisung verantwortliche Person anschließend vergewissern, dass die Unterweisung auch erfolgreich war, also sich die unterwiesene Person dementsprechend verhält.
Charissé: Die Ursachen für Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren liegen häufig im Verhalten der Menschen. Hier kann zum Beispiel Unaufmerksamkeit oder Bequemlichkeit ein Faktor sein. Ein klassisches Beispiel im Homeoffice wäre ein im Raum nicht sicher verlegtes Anschlusskabel des Computers. Man steht auf, denkt nicht mehr daran oder ist durch ein gleichzeitig geführtes Telefonat abgelenkt, und stolpert über das Kabel. Ein verstetigtes und damit nachhaltiges sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten erreicht man aber kaum durch eine einmalige Unterweisung. Deshalb ist eine regelmäßige Wiederholung der Unterweisung nötig. Damit wird außerdem den unterwiesenen Personen vermittelt, dass sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten keine lästige Nebensache ist. Sie sollte vielmehr ein fester Bestandteil der persönlichen Einstellung werden.
Charissé: Was zu unterweisen ist, hängt in erster Linie von den individuellen Verhältnissen am Arbeitsplatz und den verrichteten Tätigkeiten ab. Wichtig sind Hinweise zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Nutzung der eingesetzten Arbeitsmittel sowie Hinweise zu Sitzpositionen und Sitzhaltungen. Ebenfalls behandelt werden sollten die Arbeitszeiten und die Arbeitspausen sowie die Erreichbarkeit. Auch wenn die Verwendung von Informations- und Kommunikations-Technik selbstverständlich erscheint, sollte diese berücksichtigt werden. Also beispielsweise die richtige Auswahl und Nutzung eines Headsets.
Arbeiten im Homeoffice bedeutet, dass die Beschäftigten eine größere Eigenverantwortung für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz übernehmen. Das heißt, sich auch selbst Gedanken machen über die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsumgebung. Nimmt man sich genügende Ruhe- und Bewegungspausen? Kommt man mit dem vielleicht gestiegenen Arbeitsaufwand zurecht? Gibt es vielleicht psychosoziale Belastungen?
Charissé: Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss über schriftliche Unterlagen verfügen um nachweisen zu können, dass die Unterweisung durchgeführt wurde. Das kann zum Beispiel durch eine Bestätigung der unterwiesenen Beschäftigten geschehen, wann sie über welche Themen und durch wen unterwiesen wurden. Eine handschriftliche Unterschrift ist meist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dies in speziellen Vorschriften gefordert wird.
Unabhängig davon sollten Unterweisungen auch aus Beweisgründen, insbesondere im Interesse des Unternehmers oder der Unternehmerin, nachvollziehbar schriftlich fixiert werden.
Bild: Rawpixel.com (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?