14.05.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..
Die Digitalisierung wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern oder gar deutlich erleichtern, davon sind 50,7 Prozent der Deutschen überzeugt. Das zeigt eine Umfrage des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V. in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey. Konferenzen oder Meetings beispielsweise werden ortsunabhängig via Video abgehalten, Dokumente per Screen-Sharing geteilt und Dateien sind über Cloud-basierte Services von überall abrufbar. „Die Digitalisierung erlaubt es uns, das Zusammenspiel von Arbeit und Familie von Grund auf neu zu gestalten. Ein Umstand, von dem Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber profitieren“, sagt Lucia Falkenberg, Chief People Officer (CPO) und Leiterin der Kompetenzgruppe New Work im eco Verband.
Die zunehmende Vernetzung und Nutzung mobiler Endgeräte sowie die orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit von Informationen sind charakteristisch für die digitalisierte Arbeitswelt und ermöglichen Flexibilität. Virtuelle Projektteams, die über Cloud-Lösungen orts- und zeitunabhängig auf Dateien und Programme zugreifen und ihre Zusammenarbeit digital koordinieren, machen die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz in vielen Branchen und Berufsfeldern seltener notwendig. Auch feste Arbeitszeiten und starre Präsenzpflichten verlieren an Bedeutung. Das kommt vor allem Familien zu Gute. „Viele Menschen suchen gezielt nach Tätigkeitsfeldern, die sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Fahnen schreiben“, weiß Falkenberg. Während Mütter nach Möglichkeiten suchen, die ihnen – auch aufgrund der eigenen finanziellen Absicherung – längere Arbeitszeiten ermöglichen, wollen Väter ihre Arbeitszeiten reduzieren oder flexibler gestalten, um mehr Zeit für die Familie zu haben. „Mitarbeiter wollen heute die Karriereleiter samt Kind und Kegel erklimmen. Das kann nur gelingen, wenn die Arbeitgeber mitspielen, indem sie flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten oder beispielsweise Teilzeit-Modelle auch für Führungskräfte anbieten“, weiß Falkenberg. Diese finden sich besonders in stark digitalisierten Betrieben, sogenannten Unternehmen 4.0.
Familienfreundliche Personalmaßnahmen rentieren sich für Arbeitgeber. Unternehmen, die dem Wunsch der Mütter und Väter nachkommen, sammeln klare Pluspunkte: Sie bringen einerseits positive Effekte für das Employer Branding mit sich, anderseits ermöglichen sie die Erschließung von neuen Bewerbergruppen wie Müttern. Zugleich verlieren Unternehmen nicht das Know-how langjähriger Mitarbeiter, die eine Rückkehr aus der Elternzeit aufgrund unflexibler Voll- und Teilzeitmodelle scheuen. Mütter selbst wiederum profitieren von digitalen Weiterbildungschancen wie E-Learning-Angeboten. Nicht nur zur Betreuung eigener Kinder ist Flexibilität im Arbeitsalltag ein Muss. Mitunter benötigen Mitarbeiter Zeit für die Pflege der eigenen Eltern, um ihrer Ursprungsfamilie den Rücken zu stärken.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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