28.02.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PIKON Deutschland AG.
Angekündigt und doch wieder verschoben steht sie nun tatsächlich an: Die E-Bilanz. Ab dem 1. Januar 2014 müssen Bilanz und GuV elektronisch an das Bundesfinanzministerium übermittelt werden. Zahlreiche Unternehmen haben die dafür nötigen Umstellungen noch nicht vorgenommen. Die PIKON Deutschland AG empfiehlt, mit den vorbereitenden Aktivitäten frühzeitig zu beginnen. Für ein entsprechendes Umstellungsprojekt ist auf jeden Fall genügend Zeit einzuplanen.
Zuerst ist die Entscheidung, wie die E-Bilanz erstellt werden soll, zu treffen. Format und Form, in der die Daten übermittelt werden müssen, sind fest vorgegeben. Zu entscheiden ist, ob die E-Bilanz aus dem eigenen SAP-System oder durch den zuständigen Steuerberater erstellt werden soll. Die Berater können abschätzen, welcher Aufwand auf das Unternehmen zukommt, wenn es die Daten selbst zusammenstellt und übermittelt. Außerdem geben sie Auskunft über ggf. notwendige Anpassungen am Kontenplan und am Buchungsverhalten, je nachdem, von wo die Daten selektiert werden (aus SAP ERP, BW, etc.).
Die E-Bilanz besitzt eine ganz eigene Struktur. Um sie zu erstellen, ist es nötig den Kontenplan sowie das Buchungsverhalten anzupassen. Häufig ist der Detaillierungsgrad deutlich höher, als bei den bisher erstellten Bilanzen und aus dem IT-System können nicht alle benötigten Daten einfach selektiert werden. In SAP ERP gibt es neue Transaktionen zur Erstellung der E-Bilanz. Zusätzlich muss noch ein kostenpflichtiges ERP Add-On installiert werden. Für das Projekt sind Zeit für Tests, Dokumentationen, etwaige Schulungen der betroffenen Mitarbeiter und letztendlich für den Go-Live einzuplanen.
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