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Erbschaftssteuer-Reform: Steuerexperte hält Kompromiss für nicht tragfähig

27.09.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Universität Hohenheim.

Wissenschaftler der Universität Hohenheim hält Korrekturen an Verschonungsregeln für unzureichend. Er beharrt auf einer Neukonzeption.

Es war eine schwere Geburt: In der Nacht auf Donnerstag verkündete der Vermittlungsausschuss eine Einigung von Bund und Ländern in Sachen Erbschaftssteuer. Ein fauler Kompromiss, findet Prof. Dr. Holger Kahle, Steuerexperte an der Universität Hohenheim. Er sieht die Gefahr von Steuer-Schlupflöchern nach wie vor nicht gebannt – und erwartet, dass sich das Verfassungsgericht erneut mit dem Thema beschäftigen muss.

Eine Reform sieht eigentlich anders aus. Statt das Gesetz zur Erbschaftssteuer grundlegend zu überarbeiten, haben Bund und Länder jetzt einen Kompromiss mit relativ kleinen Nachbesserungen errungen. „Aus ökonomischer und rechtlicher Sicht führt das jedoch zu nicht tragfähigen Ergebnissen“, warnt Prof. Dr. Holger Kahle, Steuerexperte an der Universität Hohenheim.

Es sind einige Stellschrauben, an denen die Politik gedreht hat: Unternehmen werden jetzt niedriger bewertet mit dem 13,75-fachem ihres Jahresgewinns statt bisher mit dem 18-fachen, die Steuerstundung ist von zehn auf sieben Jahre gesenkt. Kleinbetriebe, die keinen Joberhalt nachweisen müssen, sind jetzt nur noch solche mit bis zu fünf Mitarbeitern statt bisher zwanzig. Und Luxusgüter wie Oldtimer, Jachten und Kunstgegenstände sind künftig nicht mehr steuerlich begünstigt.

„Grundsätzlich bleiben damit die Verschonungsregeln bestehen, und das schafft Fehlanreize und Abgrenzungsprobleme“, befürchtet Prof. Dr. Kahle. „Auch eine Vereinfachung des Steuerrechts ist mit der neuen Regelung nicht verbunden.“ Aus ökonomischer Sicht sei eine komplette Neukonzeption des Erbschaftsteuergesetzes weitaus überzeugender.

Flat Tax-Vorschlag schafft Verschonungsregeln ab

Er plädiert für eine sogenannte Flat Tax-Regelung, wie sie auch bereits der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen hat. „Das beinhaltet eine Abschaffung der Verschonungsregeln, wobei gleichzeitig die Steuersätze gesenkt und die Stundungsregelung verbessert werden muss.“

Die Flat Tax-Regelung erfasst alle Vermögensarten mit ihrem Verkehrswert und unterwirft sie einem einheitlichen Steuersatz von etwa 10 Prozent. „Die Liquiditätsbelastung für Unternehmen könnte man auf diese Weise deutlich reduzieren und gleichzeitig Abgrenzungsprobleme beseitigen“, erklärt der Experte.

Grundlegende Neukonzeption für mehr Steuergerechtigkeit

Schließlich sei es oberstes Ziel des Steuergesetzgebers, eine ökonomische Neuregelung zu treffen, die den Fortbestand der Unternehmen sicherstellt, aber gleichzeitig verfassungsfest sein muss. „Dies ließe sich mit einer Flat Tax-Regelung am besten umsetzen“, so Prof. Dr. Kahle. „Firmenerben könnten die Erbschaftsteuer dann regelmäßig aus den künftigen Erträgen zahlen. Ohne Frage könnten wir so die Probleme mit dem Gleichheitssatz lösen und eine gerechte und effiziente Erbschaftsteuer erreichen.“

Der jetzt vorgelegte Kompromiss dagegen, befürchtet Prof. Dr. Kahle, schafft enorme Gestaltungsspielräume und führt zu Ungleichbehandlungen. Er ist überzeugt: „Die Richter in Karlsruhe haben das Thema bald wieder auf dem Tisch. Und einer erneuten verfassungsrechtlichen Prüfung dürfte der jetzige Entwurf sehr wahrscheinlich nicht standhalten. Vielleicht ist das dann eine Chance für die dringend nötige grundlegende Reform der Erbschaftsteuer.“




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