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Finanzgericht Düsseldorf: Freigrenze von 110.-- EUR bei Firmenjubiläum

28.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V..

Der 16. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat in drei soeben veröffentlichten Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110,00 EUR je Arbeitnehmer überschritten gewesen sei und die Zuwendungen des Arbeitgebers der (pauschalen) Lohnsteuer unterlägen.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau unter Hinweis auf die Mitteilung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 27. Juni 2011 zu den Urteilen Az.: 16 K 1295/09, 16 K 1297/09, 16 K 1298/09.

Es handelte sich um eine Betriebsveranstaltung anlässlich eines Firmenjubiläums einer Aktiengesellschaft. An dieser nahmen Arbeitnehmer der AG sowie der Tochtergesellschaften teil. In der Folge kam es anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu einem Streit darüber, ob die Freigrenze von 110,00 EUR überschritten gewesen sei. Der 16. Senat ging davon aus, dass die Freigrenze ungeachtet des besonderen Anlasses der Betriebsveranstaltung (Geschäftsjubiläum) und der Größe sowie der Bedeutung der Firmengruppe maßgebend sei. In die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen seien die Kosten des Programms, des äußeren Rahmens der Veranstaltung und auch die Reisekosten.

Quelle: Jörg Passau, DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. - Kiel
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