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Flug und Frühstück – die FiBu-Frage

13.08.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Pünktlich zur langsam endenden Reisezeit widmen wir uns in der Fibu-Frage noch einmal den beruflichen Reisen. Dieses Mal geht es per Flugzeug zu einem dreitägigen Kundenbesuch. Können Sie benennen, was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann und was nicht?

Der Arbeitnehmer fliegt für den Arbeitgeber zu einem Kundenbesuch nach München. Auf der insgesamt dreitägigen Reise ist er in einem Hotel mit Übernachtung und Frühstück untergebracht. Was kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht steuerfrei erstatten?






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