16.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ifo Institut.
„Die konjunkturelle Abkühlung macht den Soloselbständigen und Kleinstunternehmen besonders zu schaffen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Die Existenzsorgen nehmen merklich zu.“
Ihre wirtschaftliche Existenz sehen gegenwärtig 19,5 % der Firmen in diesem Segment bedroht. Dies ist deutlich mehr als die 7,5 % in der Gesamtwirtschaft.
Erneut waren weniger Unternehmen mit ihren laufenden Geschäften zufrieden. Auch der Ausblick auf die kommenden Monate fiel merklich pessimistischer aus. Dies steht im Kontrast zur Gesamtwirtschaft, wo der Erwartungsindex leicht gestiegen war. Die Sorgen ziehen sich durch alle Branchen. Insbesondere im Einzelhandel und der Bauwirtschaft ist der Ausblick unter den Kleinstunternehmen düster. Die Unsicherheit unter den Soloselbständigen und Kleinstbetrieben hat den Rekord vom Vormonat nochmals überboten.
Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbständige und Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeiter). Wie im Gesamtindex sind alle Sektoren abgebildet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Dienstleistungssektor. Der Index basiert auf einer Zusammenarbeit mit Jimdo, einem Anbieter von Online-Tools speziell für Soloselbstständige und kleine Unternehmen, und hat das Ziel die Sichtbarkeit der Kleinstunternehmen zu erhöhen. Neben Jimdo trägt auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands (VGSD e. V.) zur Gewinnung neuer Teilnehmer bei.
Bild: RODNAE Productions (Pexels, Pexels Lizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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