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Halbe Weltreise zur Mülltonne? Mietminderung!

19.12.2017  — Sebastian Koj.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Musste die Mieterin früher lediglich 85 Meter zurücklegen, um den Müll in den Tiefen einer Tonne zu versenken, wurden es schlagartig inakzeptable 165 Meter. Was zu viel war, war zu viel.

Die Mieterin einer Wohnung minderte eigenhändig ihre Miete um fünf Prozent, nachdem der Mülltonnenstellplatz weiter weg verlegt wurde. Ihrer Meinung nach war die Minderung gerechtfertigt, da die Tonnen zum einen an eine öffentliche Straße platziert wurden und des Weiteren die Entfernung zu diesen auf 165 Meter erhöht wurde, was in ihren Augen einen gewaltigen Mangel darstellte.

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Zuvor standen die Tonnen nämlich geduldet auf einem Nachbargrundstück, bis der Eigentümer des Grundstücks eine einmalige Zahlung von 1000 Euro verlangte. Dieser Zahlung wollte die Vermieterin nicht nachkommen, somit war sie gezwungen, die Abfallbehälter ihrer Mietwohnungen zu verlagern.

Die Vermieterin akzeptierte die Mietminderung ihrer Mieterin nicht und forderte darauf die Zahlung der einbehaltenen Miete.

Wie ging es aus?

Das Amtsgericht Köpenick entschied sich in diesem Fall gegen die Vermieterin. "Eine kleiner Abschlag ist drin", sagte das AG Köpenick und sah eine Minderung von 2,5 Prozent für angemessen. Die Lage des Müllplatzes stelle einen Mangel dar. Dieser Mangel rechtfertige eine Minderung von 2,5 Prozent der Gesamtmiete.

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 28.11.2012, 6 C 258/12

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.
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