02.05.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt im aktuellen BGW magazin Tipps zum Hitzeschutz.
Was muss das Disability Management wissen?
Nicht nur die Durchschnittstemperatur steigt, die Zahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad bricht ebenfalls jährlich neue Rekorde. Hitze belastet Mitarbeitende an vielen Arbeitsplätzen, ob im Büro, in der Produktion, im Service oder auch in der Pflege.
Sommerliche Hitze kann sich sowohl auf den Körper als auch auf die Psyche auswirken. Das Thema Hitzeschutz ist deshalb von Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung unbedingt zu berücksichtigen. Abgesehen von unmittelbar gefährlichen physischen Folgen wie Dehydrierung und Hitzeerkrankungen kann Sommerhitze müde machen, die Konzentration stören, die Reizbarkeit erhöhen und die Stresstoleranz verringern. Die Leistungsfähigkeit sinkt, die Unfallgefahr steigt.
Gleichzeitig lässt sich die Arbeit an heißen Tagen in vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege kaum reduzieren. In manchen Arbeitsfeldern wie etwa der Pflege steigt sogar das Arbeitsaufkommen. Pflegebedürftige Menschen benötigen mehr Unterstützung, es müssen häufiger Getränke gereicht werden, die Medikamentengabe ist anzupassen. Auch herausforderndes und aggressives Verhalten von zu Pflegenden oder Angehörigen kann hitzebedingt zunehmen und zusätzlich belasten. Laut dem kürzlich veröffentlichten DAK Gesundheitsreport 2024 mit dem Schwerpunktthema "Gesundheitsrisiko Hitze" fühlen sich 49 % der Pflegekräfte bei Hitze stark belastet – mehr als doppelt so viele wie im Durchschnitt aller Erwerbstätigen.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz ist kein Extra, sondern für Unternehmen verpflichtend. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Arbeitsplätze so einrichten und betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden. Dazu gehören eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und der Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung. Die Arbeitsstättenregel "Raumtemperatur" gibt klare Vorgaben ab einer Außentemperatur von 26 Grad: Wird diese Temperatur auch drinnen überschritten, sollen zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei 30 Grad und mehr sind diese Pflicht. Wirksame Maßnahmen entnehmen Unternehmen ihrer Gefährdungsbeurteilung. Zeigt das Thermometer mindestens 35 Grad, ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen als Arbeitsraum ungeeignet.
Im Arbeitsschutz haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen oder persönlichen Maßnahmen. Die Vorbereitung auf sommerliche Hitze sollte beginnen, lange bevor die Temperaturen steigen. Denn die technischen Maßnahmen umfassen langfristig geplante, aufwendige Vorhaben, zum Beispiel beim Bau. Gebäude können nicht von heute auf morgen umgestaltet werden und Investitionen für Maßnahmen wie Sonnenschutz- oder Klimatisierungssysteme bedürfen sorgfältiger Planung. Wichtig ist deshalb, bei anstehenden Umbauten oder Renovierungen immer den Hitzeschutz mitzudenken.
Auch organisatorische Maßnahmen brauchen Vorlauf. Wo die Abläufe dies zulassen, können schwere körperliche Tätigkeiten oder die gesamte Arbeitszeit in die kühleren Stunden des Tages verschoben werden. Das macht das Arbeiten gesünder, ebenso wie ein geänderter Tagesablauf mit längeren Pausen. In vielen Fällen ist das aber nicht ohne weiteres möglich. Werden Dienstpläne angepasst, ist deshalb immer zu berücksichtigen, dass genügend Beschäftigte vor Ort sind - eine Herausforderung besonders in der sommerlichen Ferienzeit.
Kurzfristig lässt sich beispielsweise das morgendliche Lüften in die Abläufe integrieren. Eine Lockerung der Kleidungsvorschriften kann ebenfalls möglich sein. Zudem können kühlere Räume als Pausenräume ausgemacht und rechtzeitig für diesen Zweck vorbereitet werden. Diese können dann kurzfristig schnell genutzt werden. Noch schneller umsetzen lässt sich eine einfache Maßnahme, die aber längst noch nicht überall praktiziert wird: den Beschäftigten Trinkwasser oder andere geeignete Getränke bereitstellen. Bei Lufttemperaturen über 30 Grad ist das sogar Pflicht der Unternehmensleitung.
Mehr Informationen, auch speziell für die Branche Pflege, gibt es auf www.bgw-online.de/hitzeschutz. Zum aktuellen BGW magazin mit dem Titelthema Hitzeschutz geht es hier: www.bgw-online.de/magazin.
Bild: Karolina Grabowska (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?