29.08.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH.
Bei ihrem Besuch in Kanada haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in dieser Woche mit der kanadischen Regierung eine Wasserstoffallianz gegründet. Ab 2025 sollen jährlich bis zu 500.000 Tonnen grünen Wasserstoffs nach Deutschland geliefert werden. Ein großer Erfolg und eines von mittlerweile einer Vielzahl national und international geplanter Projekte.
Für den Weitertransport im Land haben die hiesigen Netzbetreiber bisher wichtige vorbereitende Maßnahmen unternommen, noch aber fehlen wesentliche Investitionsentscheidungen in den Aufbau des Wasserstoffnetzes. Das sorgt für unnötige Verzögerung und Planungsunsicherheiten bei den verschiedenen Wasserstoff-Projekten.
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Der schnelle und verlässliche Aufbau eines Wasserstoffnetzes ist unverzichtbare Voraussetzung für den dringend erforderlichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Aktuell aber stocken die Planungen. Den Netzbetreibern fehlt ausreichend Investitionssicherheit und den Wasserstoff-Projektentwicklern damit die erforderliche Sicherheit, ob die von ihnen produzierten Mengen auch auf eine dafür erforderliche Infrastruktur treffen. Mit unserem Vorschlag zur Beschleunigung notwendiger Investitionsentscheidungen wollen wir die gegenwärtige Abwarte-Situation auflösen. Der Vorschlag beruht darauf, eine faire Aufteilung der Risiken zwischen Netzbetreibern, zukünftigen Netznutzern und dem Staat sicherzustellen, und er ist gleichzeitig kompatibel zu aktuell in der Diskussion befindlichen Vorschlägen mit Blick auf zukünftige Regulierung. Kern des Vorschlags ist eine Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase durch ein „Amortisationskonto“ sowie eine politische festgelegte Höhe der Netzentgelte, die für die ersten Nutzer der Netze nicht prohibitiv ist.“
Ausgangspunkt des dena-Vorschlags: Bund und Netzbetreiber bekennen sich zum beschleunigten Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes auf der Fernleitungsebene. Die Netzbetreiber erhalten den Auftrag, dieses Netz sowohl durch Neubau als auch durch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen zu errichten. Die Investitionsrisiken der Anfangsphase werden über ein Amortisationskonto abgesichert, in welchem Anfangsverluste und erste Einnahmen verrechnet und zu einem Stichjahr (zum Beispiel 2035) verrechnet werden. Den Rahmen liefert eine szenariobasierte Infrastruktur-Planung im Einklang mit den Klimazielen und in Rückkopplung mit der Bundesnetzagentur. Die Wasserstoffnetzbetreiber unterwerfen sich dann einer allein auf Wasserstoff basierenden Kostenregulierung durch die Bundesnetzagentur, so wie es gegenwärtig auch in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Juni 2021 bereits vorgesehen ist („Opt-In“). Die Debatte über eine Querfinanzierung über die Erdgas-Netzentgelte wäre damit obsolet.
Die Netzbetreiber gehen beim Aufbau mit Eigenmitteln in Vorleistung. Der Staat wiederum sichert die Investition ab, indem er den Netzbetreibern langfristig die Rentabilität der Investition zusichert, indem er in einem Stichjahr (2035) im Zweifel für einen Ausgleich des Amortisationskontos aufkommt.
Das Konzept der Amortisations-Absicherung würde für die Anschubphase einer Wasserstoffinfrastruktur greifen, konkret nur für Leitungen mit einer geplanten Inbetriebnahme zum Beispiel in den nächsten zehn Jahren. Denn ab 2035 dürfte eine ausreichend große Zahl von Netznutzern ein reguliertes Wasserstoffleitungssystem über die Refinanzierung mit Netzentgelten stützen.
„Nach unseren Vorstellungen sollen Nutzer des Wasserstoffnetzes ein gedeckeltes Netzentgelt zahlen“, sagt Andreas Kuhlmann. „Das wäre einerseits höher als im Falle einer Querfinanzierung über die Nutzer der Erdgasnetze. Andererseits sollen aber nicht die ersten Nutzer des Wasserstoffnetzes die vollen Kosten tragen. Denn das könnte so hohe Netzentgelte zur Folge haben, dass die Wirtschaftlichkeit dieser ersten Projekte kaum darstellbar wäre.“
Mit dem heute veröffentlichten Impulspapier können die Netzbetreiber zeitnah und politisch abgesichert mit der Umstellung oder dem Bau von Leitungen für den Transport von grünem Wasserstoff beginnen. Für einzelne Leitungen oder Leitungssysteme schließen sie dazu mit dem Staat einen (öffentlich-rechtlichen) Vertrag ab, in dem die Modalitäten für die Absicherung des Amortisationsrisikos festgelegt werden.
Das Impulspapier zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes kann hier abgerufen werden (PDF, 145kB).
Bild: Jakob_F (Pixabay, Pixabay License)
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