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Kabinett beschließt Wohnungsgemeinnützigkeit „light“

18.06.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Mieterverein Bochum.

Die Bundesregierung hat am 10.06.2024 das Jahressteuergesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine kurze Passage, die Bauministerin Klara Geywitz als Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit feiert, wie sie im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden war. Tatsächlich besteht die Passage aus zwei knappen Sätzen, um die § 53 der Abgabenordnung ergänzt werden soll.

Diese regeln, das künftig auch die “vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen” als einer der “mildtätigen Zwecke” anerkannt wird, die steuerbegünstigt sind.

Die alte Wohnungsgemeinnützigkeit, die durch ein komplettes, eigenes Gesetz geregelt war (das WGG), war Ende 1989 abgeschafft worden – der größte Fehler in der deutschen Geschichte der Wohnungspolitik nach dem Kriege. Ihre Wiedereinführung ist seit Jahrzehnten Kernforderung des Deutschen Mieterbundes. Dieser ist allerdings mit dem heutigen Beschluss, der noch durch den Bundestag bestätigt werden muss, alles andere als zufrieden:

Anstatt dringend benötigte Impulse für mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat das Bundeskabinett offenbar nur eine ‚Mini-Wohngemeinnützigkeit‘ vereinbart. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird auf die dringend notwendigen Investitionszulagen verzichtet. Dies wird nach Ansicht von Fachleuten nur den Unternehmen helfen, die bereits gemeinnützig sind.
Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten

Der von privaten Akteuren dominierte und völlig überhitzte Wohnungsmarkt braucht aber zusätzliche öffentliche und private Vermieter, die einen gemeinnützigen Wohnungssektor aufbauen, der seinen Namen verdient.

„Auch die Übernahme von bezahlbaren Wohnungen in die Wohngemeinnützigkeit ist ohne die versprochenen Investitionszuschüsse kaum denkbar“, sagt Siebenkotten. Unter dem Dach der Wohngemeinnützigkeit können Wohnungen dauerhaft sozial gebunden bleiben und nicht – wie heute üblich – nach einer Frist von bspw. 30 Jahren in den normalen Wohnungsmarkt überführt werden. Daher fordert der Deutsche Mieterbund neben steuerlichen Erleichterungen umfangreiche Investitionszulagen sowie dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Problematisch an der Regelung ist auch, dass keinerlei Anforderungen an die Unternehmen gestellt werden. So könnte einerseits ein Wohlfahrtsverband Wohnraumvermietung als steuerbegünstigte Einnahmequelle für sich entdecken, wenn die Miete nur ein paar Cent niedriger ist als ortsüblich. Andererseits könnten kommerzielle Wohnungsunternehmen “mildtätige” Tochterunternehmen gründen, an die die schlechteren Wohnungen, die sich eh nicht zu Marktpreisen vermieten lassen, überschrieben werden. So entstünde ein neues Steuerschlupfloch.

Siehe auch tagesschau.de

Bild: Sincerely Media (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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