07.01.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
„Unser Ziel ist es, die hohe Qualität der Abschlussprüfung auch weiterhin sicherzustellen. Wir wollen die Abschlussprüfung stärken, ohne dabei die Belastungen für Unternehmen aus dem Blick zu verlieren. Künftig müssen Abschlussprüfer mehr und ausführlicher zum Inhalt ihrer Prüfung und deren Ergebnissen berichten. Gleichzeitig wird die Verantwortung des Aufsichtsrats oder Prüfungsausschusses bei der Begleitung und Überwachung der Abschlussprüfung geschärft.“
Der Gesetzentwurf beschränkt sich weitgehend auf eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben der überarbeiteten EU-Abschlussprüferrichtlinie sowie auf die notwendigen Anpassungen des deutschen Rechts an die EU-Abschlussprüferverordnung vom 16. April 2014. Im Interesse eines weitestmöglichen Erhalts der im deutschen Recht verankerten Grundprinzipien der Abschlussprüfung werden die im europäischen Recht eingeräumten Mitgliedstaatenwahlrechte in weitem Umfang ausgeübt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage ergeben sich dabei zwar unmittelbar aus dem europäischen Recht, sie müssen aber in deutsches Recht eingepasst werden. Die Vorgaben der EU-Verordnung gelten dabei für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen (d.h. insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften) sowie grundsätzlich für alle Banken und Versicherungen. Dieser Unternehmenskreis wird strikteren Vorgaben für die Durchführung der Abschlussprüfung unterworfen als sie bei Abschlussprüfungen anderer Kapitalgesellschaften gelten:
Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf ergänzt den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2015 in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG), mit dem bereits die durch die genannten EU-Rechtsakte veranlassten Anpassungen im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer sowie bei der Abschlussprüferaufsicht vorgenommen werden.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?