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Kein Ende mit Schrecken: Das müssen Kreditnehmer beim Ausstieg aus der Immobilienfinanzierung beachten

31.07.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baufi24 GmbH.

Der Kauf eines Eigenheims gilt in der Regel als Anschaffung für das ganze Leben. Doch manchmal kommt es anders und ein Ausstieg aus der bestehenden Baufinanzierung ist nötig, bevor die Immobilie vollständig abbezahlt ist. Experten geben Tipps.

Der Ausstieg aus der bestehenden Baufinanzierung ist keine Seltenheit. "So können zum Beispiel Scheidung, Jobwechsel, Krankheit, Todesfall oder Umzug zu einem Verkauf des Hauses führen. Manchmal kann auch das Darlehen nicht mehr zu den bestehenden Bedingungen fortgeführt werden. Ein Blick in den Kreditvertrag gibt Aufschluss darüber, in welchen Fällen und zu welchen Bedingungen eine Kündigung überhaupt möglich ist", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de

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Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Einnahmen

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung während der Zinsbindung besteht die Bank in der Regel auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese soll dem Kreditinstitut den Verlust ausgleichen, den es durch die entgangenen Zinseinnahmen aus der Finanzierung erleidet. "Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt meist recht hoch aus, so dass - abhängig von Zins und Restlaufzeit - schnell mehrere zehntausend Euro zusammenkommen", weiß Scharfenorth. Wer also einfach nur das günstige Zinsniveau nutzen und deswegen aus einem alten Darlehensvertrag mit höheren Zinsen aussteigen möchte, ist nicht nur auf die Kulanz seiner Bank angewiesen, sondern hat in der Regel auch keinen finanziellen Vorteil. Wichtig für den Verbraucher zu wissen: Die Bank muss eine Sondertilgung, sofern im Vertrag vereinbart, in die Berechnung der Entschädigung mit einbeziehen und davon ausgehen, dass der Kreditnehmer diese jährlich auch geleistet hätte. So reduziert sich die Summe erheblich.

Sonderkündigung nur in Ausnahmefällen

Bei Verkauf der Immobilie steht dem Kreditnehmer immer das Recht zur Sonderkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zu. Auch wenn Immobilienbesitzer einen größeren Kreditrahmen benötigen, diesen aber nur bei einer anderen Bank erhalten und die Immobilie dafür als Sicherheit dienen muss, ist die Höhe der Ablösesumme begrenzt. Vom Gesetzgeber aus gibt es auch die Möglichkeit, nach zehn Jahren einen Darlehensvertrag mit Zinsbindung, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten, kostenfrei ganz oder in Teilen zu kündigen. Dies gilt auch wenn vertraglich eine Laufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart wurde. In diesem Fall können sich Immobilienbesitzer aktuell günstige Zinsen ohne finanzielle Nachteile sichern. Tagesaktuelle Zinsen für die Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung von mehr als 400 Banken, Versicherungen sowie regionalen Sparkassen und Volksbanken finden Interessierte hier: https://www.baufi24.de/tagesaktuelle-hypothekenzinsen/

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