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Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren elektronisch gehandelter Produkte an

11.02.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden.

Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“, die die Kommission heute vorlegt. Darin schlägt die Kommission unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Zoll und Handel (z. B. die Einführung von Zollkontrollen), im Bereich des Verbraucherschutzes und der Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte vor.

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Im vergangenen Jahr gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert – d. h. im Wert von bis zu 150 EUR – auf den EU-Markt. Das entspricht 12 Millionen Paketen pro Tag – doppelt so viele wie im Jahr 2023 und dreimal so viele wie im Jahr 2022. Bei vielen dieser Waren wurde festgestellt, dass sie nicht mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Dieses exponentielle Wachstum wirft zahlreiche Probleme auf. Vor allem gelangen so immer mehr schädliche Produkte in die EU. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass europäische Verkäufer, die unsere hohen Produktstandards einhalten, durch unlautere Praktiken und den Verkauf nachgeahmter Waren über Online-Marktplätze geschädigt werden. Schließlich wirkt sich die große Zahl der versandten und beförderten Pakete auch negativ auf Umwelt und Klima aus.

In Europa sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher das volle Potenzial des elektronischen Handels nutzen können und online Zugang zu praktischen, erschwinglichen, sicheren und hochwertigen Produkten haben. Ebenso sollten die europäischen Unternehmen von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt profitieren.

In der Mitteilung legt die Kommission alle Instrumente dar, die der EU bereits zur Verfügung stehen, und hebt Initiativen hervor, die derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen erörtert werden. Darüber hinaus werden neue gemeinsame Maßnahmen vorgeschlagen, um Bedenken auszuräumen, die sich aus der Zunahme unsicherer, gefälschter und anderweitig nicht konformer oder illegaler Produkte ergeben, die auf den EU-Markt gelangen:

  • Zollreform, einschließlich der Forderung an die beiden gesetzgebenden Organe, das vorgeschlagene Reformpaket für die Zollunion rasch anzunehmen, um eine schnelle Umsetzung neuer Vorschriften zu ermöglichen, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich des elektronischen Handels geschaffen werden. Dazu gehören die Abschaffung der Zollbefreiung für Pakete mit geringem Wert von weniger als 150 EUR und die Stärkung der Kontrollkapazitäten, z. B. durch eine bessere gemeinsame Nutzung von Daten und eine bessere Risikobewertung. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe ferner auf, weitere Maßnahmen wie eine diskriminierungsfreie Bearbeitungsgebühr für in die EU direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführte Artikel des elektronischen Handels in Betracht zu ziehen, um die Kosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften bei Milliarden solcher Sendungen zu senken.
  • Gezielte Maßnahmen für eingeführte Waren, einschließlich der Einführung koordinierter Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie koordinierte Maßnahmen im Bereich der Produktsicherheit, z. B. die erste umfassende Produktsicherheitsprüfung („Sweep“). So sollen nicht konforme Waren vom Markt gedrängt und Erkenntnisse gesammelt werden, die in die Risikoanalyse und ergänzende Maßnahmen einfließen werden. Künftige Kontrollen bei bestimmten Wirtschaftsbeteiligten, Waren oder Handelsströmen werden dann im Lichte der Risikoanalyse kontinuierlich verstärkt. Je höher die Verstoßquote ist, desto größer sollte die Wachsamkeit in den nachfolgenden Phasen sein. Gleichzeitig sollten sich die festgestellten Fälle systematischer Verstöße in den verhängten Sanktionen widerspiegeln.
  • Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Marktplätzen, wobei Praktiken des elektronischen Handels als klare Durchsetzungspriorität im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, aber auch Instrumente wie das Gesetz über digitale Märkte und allgemeine Vorschriften, die für alle Händler gelten, hervorgehoben werden: die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und das Verbraucherschutznetz.
  • Einsatz digitaler Instrumente, z. B. des digitalen Produktpasses und neuer KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte, um die Überwachung des elektronischen Handels zu erleichtern.
  • Umweltschutz, einschließlich der Annahme des ersten Aktionsplans zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, und der Forderung nach einer raschen Annahme der gezielten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.
  • Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbrauchern und Befähigung der Händler durch Sensibilisierungskampagnen zu Verbraucherrechten, Risiken und Rechtsbehelfen.
  • Internationale Zusammenarbeit und internationaler Handel, einschließlich Schulungsmaßnahmen zu den EU-Produktsicherheitsvorschriften und Auswertung von Erkenntnissen im Zusammenhang mit Dumping und Subventionierung.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam als Team Europa Stärke zu zeigen, um die Wirksamkeit der von den nationalen Behörden und der Kommission ergriffenen Maßnahmen zu steigern.

Darüber hinaus gaben das Verbraucherschutznetz (CPC-Netz) der nationalen Verbraucherschutzbehörden und die Kommission dem Unternehmen Shein die Einleitung einer koordinierten Maßnahme bekannt.

Nächste Schritte

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten, die beiden gesetzgebenden Organe und alle Interessenträger zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen auf.

Innerhalb eines Jahres wird die Kommission die Wirkung der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse und in Absprache mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessenträgern wird die Kommission prüfen, ob die bestehenden Rahmenbedingungen und Durchsetzungsmaßnahmen ausreichend und angemessen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden weitere Maßnahmen und Vorschläge in Betracht gezogen, um die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften zu verbessern.

Hintergrund

Der elektronische Handel bietet viele Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen – einschließlich KMU – und die EU-Wirtschaft insgesamt, denn rund 70 % der Europäerinnen und Europäer kaufen regelmäßig Produkte im Internet ein. Er bringt jedoch auch gewisse Herausforderungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die Einfuhr elektronisch gehandelter Waren, die über Online-Einzelhändler und -Marktplätze direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft und geliefert werden.

Die Zollbehörden sind daher mit einer zunehmenden Arbeitsbelastung konfrontiert, und für verantwortungsbewusste Unternehmen ergeben sich Risiken im Zusammenhang mit Produktsicherheit und -konformität, rechtswidrigen Waren, Nachhaltigkeit und unlauterem Wettbewerb. So wurden etwa die Hälfte der an den EU-Grenzen beschlagnahmten gefälschten Produkte, die die Rechte des geistigen Eigentums von KMU verletzten, online eingekauft.

Bild: Dimitry Anikin (Pexels, Pexels Lizenz)

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