11.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“, die die Kommission heute vorlegt. Darin schlägt die Kommission unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Zoll und Handel (z. B. die Einführung von Zollkontrollen), im Bereich des Verbraucherschutzes und der Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte vor.
Compliance-konforme Umsetzung im Unternehmen
Im vergangenen Jahr gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert – d. h. im Wert von bis zu 150 EUR – auf den EU-Markt. Das entspricht 12 Millionen Paketen pro Tag – doppelt so viele wie im Jahr 2023 und dreimal so viele wie im Jahr 2022. Bei vielen dieser Waren wurde festgestellt, dass sie nicht mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Dieses exponentielle Wachstum wirft zahlreiche Probleme auf. Vor allem gelangen so immer mehr schädliche Produkte in die EU. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass europäische Verkäufer, die unsere hohen Produktstandards einhalten, durch unlautere Praktiken und den Verkauf nachgeahmter Waren über Online-Marktplätze geschädigt werden. Schließlich wirkt sich die große Zahl der versandten und beförderten Pakete auch negativ auf Umwelt und Klima aus.
In Europa sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher das volle Potenzial des elektronischen Handels nutzen können und online Zugang zu praktischen, erschwinglichen, sicheren und hochwertigen Produkten haben. Ebenso sollten die europäischen Unternehmen von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt profitieren.
In der Mitteilung legt die Kommission alle Instrumente dar, die der EU bereits zur Verfügung stehen, und hebt Initiativen hervor, die derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen erörtert werden. Darüber hinaus werden neue gemeinsame Maßnahmen vorgeschlagen, um Bedenken auszuräumen, die sich aus der Zunahme unsicherer, gefälschter und anderweitig nicht konformer oder illegaler Produkte ergeben, die auf den EU-Markt gelangen:
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam als Team Europa Stärke zu zeigen, um die Wirksamkeit der von den nationalen Behörden und der Kommission ergriffenen Maßnahmen zu steigern.
Darüber hinaus gaben das Verbraucherschutznetz (CPC-Netz) der nationalen Verbraucherschutzbehörden und die Kommission dem Unternehmen Shein die Einleitung einer koordinierten Maßnahme bekannt.
Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten, die beiden gesetzgebenden Organe und alle Interessenträger zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen auf.
Innerhalb eines Jahres wird die Kommission die Wirkung der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse und in Absprache mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessenträgern wird die Kommission prüfen, ob die bestehenden Rahmenbedingungen und Durchsetzungsmaßnahmen ausreichend und angemessen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden weitere Maßnahmen und Vorschläge in Betracht gezogen, um die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften zu verbessern.
Der elektronische Handel bietet viele Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen – einschließlich KMU – und die EU-Wirtschaft insgesamt, denn rund 70 % der Europäerinnen und Europäer kaufen regelmäßig Produkte im Internet ein. Er bringt jedoch auch gewisse Herausforderungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die Einfuhr elektronisch gehandelter Waren, die über Online-Einzelhändler und -Marktplätze direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft und geliefert werden.
Die Zollbehörden sind daher mit einer zunehmenden Arbeitsbelastung konfrontiert, und für verantwortungsbewusste Unternehmen ergeben sich Risiken im Zusammenhang mit Produktsicherheit und -konformität, rechtswidrigen Waren, Nachhaltigkeit und unlauterem Wettbewerb. So wurden etwa die Hälfte der an den EU-Grenzen beschlagnahmten gefälschten Produkte, die die Rechte des geistigen Eigentums von KMU verletzten, online eingekauft.
Bild: Dimitry Anikin (Pexels, Pexels Lizenz)
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