09.05.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
„Dadurch können viele Mieterinnen und Mieter gerade in begehrten Wohnlagen vor dem Ausverkauf ihrer Wohnhäuser an renditegetriebene Investoren geschützt werden, und das ist dringend nötig. Neben unseren Mietervereinen in Hamburg, Berlin und München haben sich auch die jeweiligen Stadtoberhäupter bereits dafür ausgesprochen, das gemeindliche Vorkaufsrecht nach dem kürzlich ergangenen Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts wieder anwendbar zu machen.“
Der Deutsche Mieterbund mahnt an, die Vorschrift so zu gestalten, dass Investoren keine Schlupflöcher finden können, die Norm zu umgehen. Insbesondere muss unbedingt vermieden werden, dass es bei einer Anwendung zu verschlechterten Rahmenbedingungen gegenüber der gängigen Praxis in den jeweiligen Städten und Kommunen kommt. Diese drohen allerdings, wenn der Geltungszeitraum der Abwendungsvereinbarung - wie im Gesetzentwurf geschehen - auf 20 Jahre begrenzt wird. In München gelten solche Vereinbarungen quasi unbefristet, in Hamburg für längstens 30 Jahre. Derzeit sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Käufer den Kauf durch die Gemeinde abwenden kann, wenn er sich für einen Zeitraum, der der Geltungsdauer der Erhaltungssatzung entspricht, höchstens aber über einen Zeitraum von 20 Jahren verpflichtet, bestimmte Regularien zum Schutz der Mieterinnen und Mieter einzuhalten. Hierzu gehören beispielsweise der Ausschluss von Luxusmodernisierungen, die verpflichtende Inanspruchnahme von Fördermitteln für Modernisierungsmaßnahmen, die Einhaltung mietpreisbegrenzender Regeln oder die Einschränkung der Eigenbedarfsnutzung. Da die Dauer einer Erhaltungssatzung in den Kommunen jedoch sehr unterschiedlich festgesetzt ist, sollte hier aus Sicht des Deutschen Mieterbundes eine Klarstellung erfolgen und eine Mindestfrist, jedoch keine Höchstfrist festgelegt werden.
Ausdrücklich begrüßt der Deutsche Mieterbund, dass laut Entwurf das in Milieuschutzgebieten grundsätzlich bestehende kommunale Vorkaufsrecht nur dann abgewendet werden kann, wenn sich die Käuferinnen und Käufer verpflichten, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Der Nachweis etwaiger Absichten der Käuferinnen und Käufer, die Immobilie den Zielen der Satzung widersprechend zu verwerten, soll damit künftig nicht mehr erbracht werden müssen. „Eine erhebliche Verbesserung zum Status Quo, die wir ausdrücklich unterstützen. Der Entwurf sorgt somit eindeutig für mehr Rechtsicherheit“, begrüßt Siebenkotten.
Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein Schutzinstrument, um die soziale Mischung in den Städten zu erhalten und die Umwandlung in hochpreisige Eigentumswohnungen zu verhindern. Damit zeigt es allein auf Gewinn ausgerichteten Immobilienspekulanten zum Schutz der städtischen Bevölkerung vor Verdrängung die dringend benötigten Grenzen auf. „Der Schutz der Bevölkerung vor Vertreibung sollte Ziel der Ampelregierung sein. Das Instrument Vorkaufsrecht hat in der Vergangenheit gewirkt, die Ampel muss jetzt dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft wieder wirken kann. Darauf warten nicht nur wir, sondern auch Hunderttausende Mieterinnen und Mieter in unserem Land“, so Siebenkotten.
Bild: fotoblend (Pixabay, Pixabay License)
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