29.06.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG.
Damit steigen die Hürden für Bewerber und es verschlechtern sich die Chancen für Kandidaten, die über ein Praktikum Berufserfahrung sammeln wollen. Personaler dagegen müssen sich womöglich langfristig auf Bewerber mit weniger Praxiserfahrung einstellen.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn, der auch bei Praktikaplätzen relevant ist. Ausgenommen sind lediglich Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten. Diese neue Regelung hat gravierende Auswirkungen und zwar auf alle Arten von Praktika.
Auch wenn laut Randstad-ifo-flexindex knapp zwei Drittel (65%) der Unternehmen Praktika generell als nützliches Rekrutierungsinstrument sehen, geben nur noch 43% der Unternehmen an, seit Anfang 2015 freiwillige und/oder Pflichtpraktika anzubieten. Vor 2015 und der Mindestlohnregelung waren es noch 77%, die ein Praktikum ermöglichten, so die Personalleiterbefragung. 47% der Unternehmen, die zuvor Praktika angeboten haben, bieten seit 2015 nicht nur weniger, sondern gar keine Praktika mehr an.
Gerade für Studenten kann dieser Trend eine gravierende Veränderung bedeuten, denn während des Studiums sind qualifizierende Praktika unerlässlich, in den meisten der Bachelor- und Master-Studiengängen sogar Pflicht und für den Berufseinstieg umso wichtiger.
„Mangelnde Praxiserfahrung ist bei der Hochschulrekrutierung oft ein Einstellungshindernis. Unsere Erfahrung zeigt, dass Personalentscheider der Berufspraxis oft eine größere Bedeutung beimessen als den Noten auf dem Abschlusszeugnis“, so Andreas Bolder, Director Group Human Resources beim Personaldienstleister Randstad. „Doch hier klaffen Anspruch an Bewerber und Wirklichkeit in Unternehmen auseinander. Denn, wenn immer weniger Praktika angeboten werden, wird sich längerfristig auch der Bewerbermarkt in diese Richtung verändern. Sprich, Berufseinsteiger werden weniger Praxiserfahrung haben. Es ist davon auszugehen, dass Praktikumsstellen in Zukunft deutlich umkämpfter sein werden als noch vor der Einführung der Mindestlohn-Regelung.“
Der Rückgang ist laut den Ergebnissen der Studie übergreifend in allen Wirtschaftsbereichen zu beobachten und bei Unternehmen der verschiedensten Größen zu verzeichnen. Selbst in großen Firmen gehen die Anteile fast um ein Drittel zurück.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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