04.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die nachhaltige Lieferantenbewertung und -auswahl kann jedoch zunächst abstrakt und kompliziert wirken – so finden Sie den richtigen Ansatz:
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Eine nachhaltige Beschaffungsstrategie beginnt mit der Identifikation von Chancen und Risiken im Bereich der Nachhaltigkeit. Die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) spielen dabei eine zentrale Rolle. Unternehmen müssen die wesentlichen Faktoren analysieren, die für sie individuell am relevantesten sind. Eine Wesentlichkeitsanalyse hilft dabei, die wichtigsten Themengebiete zu bestimmen, die es im Beschaffungsprozess zu berücksichtigen gilt.
Darauf basierend sollten konkrete Ziele festgelegt werden. Diese können sowohl qualitativ als auch quantitativ sein. Die Erstellung eines Anforderungskatalogs, der festlegt, welche nachhaltigen Standards Lieferanten erfüllen müssen, bietet sich beispielsweise als qualitatives Ziel an. Ein quantitatives Ziel könnten die Überprüfung von 75 % der Lieferanten auf ihre Nachhaltigkeitspraktiken bis Zeitpunkt x sein.
Anhand dieser Ziele können klare Erwartungen an die Lieferanten definiert werden. Einkaufsrichtlinien fassen diese übersichtlich zusammen. Jedoch sollte bei der Festlegung der Kriterien zwischen mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten unterschieden werden. Auch die Menge und Relevanz des gelieferten Produkts bzw. der Dienstleistung muss berücksichtigt werden, um die Wirtschaftlichkeit und Geschäftsfähigkeit des eigenen Unternehmens zu gewährleisten.
Eine wirksame Sensibilisierung der Lieferanten für die Einhaltung von Kriterien beginnt mit einer klaren Kommunikation. Unternehmen sollten ihre Lieferanten umfassend über die Bedeutung und die Vorteile nachhaltiger Praktiken aufklären und informieren. Das gilt für potenzielle genauso wie für bestehende Lieferanten und fördert das Bewusstsein und die Bereitschaft zur Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen.
Anschließend bildet die Bewertung der Lieferanten die Grundlage für Verbesserungen und die weitere Zusammenarbeit. Verschiedene Methoden bieten sich dazu an:
Ergibt sich nach der Bewertung der Lieferanten eine Zusammenarbeit, ist es sinnvoll ihre Partner zur Einhaltung definierter Standards zu verpflichten. Dazu können zum Beispiel Verhaltens-, Berichts- und Nachweispflichten eingesetzt werden, doch auch Maßnahmen bei Nicht-Einhaltung sollten geplant und festgeschrieben sein. Besonders bei komplexen Handelsbeziehungen und internationalen Kooperationen können durch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und kulturelle Standards Herausforderungen auf Unternehmen zu kommen. In jedem Fall müssen die Konsequenzen bei Missachtung der Nachhaltigkeitskriterien festgelegt sein, damit Unternehmen die Glaubwürdigkeit und Effektivität ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wahren.
Um eine Missachtung festzustellen, sind jedoch auch kontinuierliche Kontrollen der Lieferanten unerlässlich. Audits stellen den aufwendigsten und kostenintensivsten, aber auch den effektivsten Ansatz dar. Sie beinhalten Gespräche mit den Verantwortlichen, die Prüfung der Arbeitssicherheit und die Begehung der Produktionsstandorte. Die Kosten solcher Audits können durch Brancheninitiativen verringert werden.
Alternativ bieten sich sogenannte Quick-Checks an. Diese komprimierten Überprüfungen der Nachhaltigkeitsleistung fokussieren sich auf wenige, wesentliche Punkte. Allerdings kann ihre Aussagekraft verfälscht sein, da sie nicht die gesamte Nachhaltigkeitsperformance des Lieferanten abbilden.
Neben der Kontrolle ist die Entwicklung der Lieferanten ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie. Unternehmen sollten ihre Lieferanten befähigen, den Anforderungen nachzukommen, indem sie sie zu Schulungen und Beratungen animieren oder diese sogar anbieten. Die Vorteile für die Lieferanten liegen auf der Hand: Sie sichern sich Aufträge, profitieren von längeren Vertragslaufzeiten und erhöhen ihre Attraktivität als Geschäftspartner. Lieferanten diese Vorteile vor Augen zu führen, sollte als Anreiz zu nachhaltigem Handeln genutzt werden.
Sollten dennoch Verstöße gegen die Nachhaltigkeitskriterien auftreten, müssen klare Sanktionen beschrieben und frühzeitig angekündigt werden. Sanktionen sollten konstruktiv zur Lösung des Problems beitragen. Die Vertragsauflösung muss stets als letzte Option betrachtet werden, um die Zusammenarbeit und das Engagement der Lieferanten für nachhaltige Praktiken zu fördern.
Bild: Kelly (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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