15.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Obwohl das Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft ist, gaben nur etwa 4 % der befragten Unternehmen an, dass sie auf der organisatorischen Ebene sehr gut darauf vorbereitet seien, 70 % dagegen sehen sich dagegen mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt.
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Lediglich 13 % der größeren Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hätten der Studie zufolge volle Transparenz über Risiken wie beispielweise Menschenrechtsverletzungen bei ihren unmittelbaren Zulieferern. Das neue Gesetz verlangt jedoch eine Analyse, ob es solche Risiken bei den unmittelbaren Zulieferern eines Unternehmens gibt.
Durchgeführt wurde die Studie vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und dem Risikomanagement-Unternehmen "Integrity Next". Zum BME zählen fast 10.000 Mitglieder aus allen Branchen, darunter alle 30 DAX-Konzerne. Knapp 250 Mitgliedsunternehmen haben sich an der Umfrage beteiligt, vom Kleinunternehmen bis zum Konzern mit mehr als 50.000 Mitarbeitern. Nicht alle der befragten Unternehmen fallen gegenwärtig unter das Gesetz: Es gilt vorerst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter. Ab dem 1.1.2024 ist es dann auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeiter verbindlich.
Angesichts der Studienergebnisse urteilt die Hauptgeschäftsführerin des BME, Dr. Helena Melnikov: "Es ist höchste Zeit für die deutsche Wirtschaft zu handeln und die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der globalen Wertschöpfungsketten proaktiv anzugehen."
Nick Heine, Mitgründer der Integrity Next GmbH, ergänzt: "Es ist tatsächlich so, dass in den Unternehmen oft eingekauft wird, ohne dass irgendeine Strategie- oder Nachhaltigkeitsabteilung das sieht und weiß. Und sehr viele, das Gros der Lieferketten, sind tatsächlich im Nebel."
Die Studie zeigt auch: Viele Unternehmen stehen den vom Gesetz geforderten Maßnahmen noch weitgehend unvorbereitet gegenüber. Erst 6 % fühlen sich hinsichtlich geforderter Präventionsmaßnahmen sehr gut aufgestellt, weitere 22 % bewerten sich selbst als "eher gut". Nur 4 % scheinen genau zu wissen, welche Abhilfemaßnahmen sie im Fall möglicher Verstöße und Risiken ergreifen sollen.
Kritik übt der BME an der späten Konkretisierung des Gesetzes durch die kontrollierende Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine erste Handreichung veröffentlichte das BAFA erst im August 2022, weitere im Oktober und Dezember 2022: "Die Ansprüche der Kontrollbehörde an die praktische Umsetzung in den Unternehmen waren lange unklar. Sie konnten sich also nur Schritt für Schritt anpassen und haben noch ein Stück Wegstrecke zu gehen", so Helena Melnikov vom BME.
Das BAFA hat nach eigener Aussage bislang keine genaue Kenntnis, bei wie vielen Firmen es zukünftig die Einhaltung des Gesetzes beaufsichtigen muss. Auf schriftliche Anfrage von rbb24 Recherche teilt es mit, dass es die Anzahl der Unternehmen, die gegenwärtig unter das Lieferkettengesetz fallen, auf ca. 1.300 schätzt. Genauere Zahlen oder eine regionale Verteilung dieser Unternehmen kennt das Amt nicht. Denn die Unternehmen, die das BAFA seit Anfang des Jahres eigentlich kontrollieren soll, müssen sich erstmal selbst beim Amt melden.
Bild: energepic.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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