30.03.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Noch haben betroffene Unternehmen Zeit, sich auf das Lieferkettengesetz vorzubereiten. Da der bürokratische Aufwand oft erheblich ist, empfehlen Experten und Expertinnen aber ein zeitiges Handeln. Viele Unternehmen, die jetzt aktiv oder sogar proaktiv handeln, betrachten die neuen Auflagen daher oft nicht nur als Hürden, sondern auch als Möglichkeit, das Vertrauen der Kundschaft und Gesellschaft in sie zu stärken.
Live-Online-Seminar: Verpflichtendes Lieferkettengesetz
Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf das Unternehmen und das Lieferkettenmanagement
Auf Unternehmen, die der neuen gesetzlichen Sorgfaltspflicht unterliegen, kommen viele teils neue Aufgaben zu. Dazu gehört etwa die Abgabe einer öffentlichen Grundsatzerklärung, in der Unternehmen beschreiben, wie sie sich für die Achtung der Menschenrechte etwa entlang ihrer Lieferketten einsetzen werden. Diese Erklärung muss von der Geschäftsleitung verabschiedet und, basierend auf den Ergebnissen einer Risikoanalyse, Beschäftigen, Partnern und Lieferanten vorgelegt werden.
Auch die Einführung eines angemessenen Risikomanagements fällt unter das neue Gesetz. Hier müssen konkrete Zuständige benannt werden, etwa eine Menschenrechtsbeauftrage oder ein Menschenrechtsbeauftragter. In einer jährlichen Risikoanalyse muss ermittelt und darlegt werden, wie Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Gegen identifizierte Risiken müssen geeignete präventive Maßnahmen getroffen werden. Das kann etwa eine Schulung bei einem Lieferanten sein oder auch eine vertragliche Vereinbarung von Menschenrechtsklauseln. Bereits eingetretene Risiken müssen beendet oder minimiert werden.
Darüber hinaus soll die Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens Betroffenen oder Zeugen ermöglichen, etwaige Menschenrechtsverletzungen zu melden. Auch die Teilnahme an entsprechenden externen Beschwerdeverfahren soll möglich sein.
Die Einhaltung des neuen Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht. Bei Verstößen, etwa, wenn Unternehmen ihrer Pflicht zur Risikoanalyse nicht nachkommen oder bekannte Menschenrechtsverstöße nicht wirksam mindern oder abstellen, drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro. Für Unternehmen mit einem weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro können sich Bußgelder aber auch auf bis zu zwei Prozent des Umsatzes belaufen. Unternehmen können ab einer bestimmten Bußgeldhöhe öffentliche Aufträge innerhalb von bis zu drei Jahren entzogen werden.
Für das Verhalten Dritter in der Lieferkette ist keine Haftung vorgesehen. Außerdem ändert das Lieferkettengesetz nichts an den bestehenden Haftungsgrundlagen bei Menschenrechtsverletzungen. Arbeitsnehmende im Ausland können bei Verletzungen ihrer Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz klagen. Allerdings können Betroffene sich bei Zivilprozessen zukünftig an inländische Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen wenden. Die sogenannte Prozessstandschaft greift dann.
Ab 2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3000 Arbeitnehmenden im Inland. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1000 Arbeitnehmenden.
Doch auch Unternehmen mit deutlich weniger Mitarbeitenden können mittelbar betroffen sein, wenn sie zum Beispiel Zulieferer eines dem Lieferkettengesetz unterliegenden Unternehmens sind.
Das Gesetz, das landläufig vor allem als Lieferkettengesetz bekannt ist, ist genauer das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Seine Verabschiedung bahnt sich schon seit Jahren an. So folgte 2016 etwa auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 der Nationale Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtete sich die Bundesregierung schließlich, unternehmerische Sorgfaltspflichten, sofern sie nicht freiwillig von einer Mehrheit deutscher Großunternehmen umgesetzt würden, rechtlich zu regeln.
Ein Monitoring fand 2020 heraus, dass höchstens 17 % der betrachteten Unternehmen den NAP erfüllten. Laut einer repräsentativen deutschen Umfrage von 2020 sprachen sich 75 % der Befragten für das Lieferkettengesetz aus. Ganze 91 % sahen die Politik in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass deutsche Unternehmen auch bei Auslandsgeschäften Menschenrechte und Sozialstandards achten.
2020 begannen die zähen Bemühungen um ein Gesetz gegen Menschenrechtsverstöße in globalen Lieferketten. Am 12. Februar 2021 wurde sich die Koalition über einen Kompromiss einig, am 11. Juni 2021 beschloss der Bundestag mehrheitlich das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Bild: freestocks.org (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?