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Nur noch Informationspflicht für Bauherren

27.11.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Die Bundesregierung hat diese Woche eine Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die BAUINDUSTRIE hat sich mit ihrer Expertise seit Jahren mit dem nationalen Asbestdialog und dem Arbeitskreis „Asbest“ im Beraterkreis zur Novellierung der Verordnung intensiv in den Beratungsprozess eingebracht.

Die Bundesregierung hat diese Woche eine Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie kommentiert wie folgt:

Die BAUINDUSTRIE hat sich mit ihrer Expertise seit Jahren mit dem nationalen Asbestdialog und dem Arbeitskreis „Asbest“ im Beraterkreis zur Novellierung der Verordnung intensiv in den Beratungsprozess eingebracht.

Die durch uns unterstützte Festschreibung einer Erkundungspflicht für Bauherren als Veranlasser der Baumaßnahmen wird bedauerlicherweise auf eine reine Informationspflicht reduziert. Aus unserer Sicht auch zum Nachteil für den Bauherrn, denn Kosten für Sanierung oder Entsorgung können nur seriös ermittelt werden, wenn klar ist, ob Asbest in den Baumaterialien oder im Bauschutt enthalten sind.

Für die BAUINDUSTRIE steht aber außer Frage, dass Bau- und Abrisstätigkeiten sowie die aus Klimaschutzgründen notwendige energetische Sanierung des Gebäudebestands nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten der Bauwirtschaft erfolgen darf. Die Bauherrenschaft wird die notwendigen Kosten inklusive Arbeitsschutzmaßnahmen tragen müssen, wenn aufgrund Asbestverdachts Erkundungen notwendig sind. Es ist daher positiv, dass die Bundesregierung dies mit der Novelle ebenfalls beschlossen hat.

Sollte die Informationspflicht zum Schutz von Bewohnern und Beschäftigten nicht ausreichen, wird die Bundesregierung – wie vom Bundesrat in seiner Entschließung gefordert – nachbessern müssen.

Bild: Mikhail Nilov (Pexels, Pexels Lizenz)

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