02.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung.
Im Zuge der Ausweitung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsinformationen werden in Zukunft etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Dies gilt für die aktuell zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichteten rund 500 vorrangig börsennotierten Unternehmen bereits für Geschäftsjahre ab 2024. Aufgrund der gestaffelten Erstanwendung gelten die Anforderungen für die große Anzahl aller anderen großen Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre ab 2025 und für kapitalmarktorientierte KMU für Geschäftsjahre ab 2026 bzw. 2028. Dies wird sich indirekt auch auf die Berichterstattung anderer KMU auswirken, da deren Nachhaltigkeitsinformationen aufgrund der Einbindung in die Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Unternehmen oder für die Finanzierung erforderlich sein werden.
Online-Seminar
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wollen Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterstützen. In der neu gegründeten Pilotgruppe KMU-Reporting unter Leitung von Professor Dr. Alexander Bassen, Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg, soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zukunftsweisend diskutiert werden. Die Pilotgruppe nahm die Arbeit im November 2022 auf und beschäftigt sich seitdem in einem ersten Schritt mit Erfolgsfaktoren für die kommenden europäischen Berichtsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU befassen.
Die Ergebnisse der Arbeit sollen im Anschluss mit weiteren bedeutenden Stakeholder-Institutionen diskutiert werden, um ein ganzheitliches Bild verschiedener Perspektiven und Bedarfe für die Situation in Deutschland abzusichern. Ziel ist es insbesondere, Bedingungen für eine möglichst praktikable und gleichzeitig ambitionierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur im Rahmen des Standardsetzungsprozesses der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), sondern auch für die nationale Weiterentwicklung zu definieren. Zu einem späteren Zeitpunkt werden insbesondere weitere KMU eingebunden, um die von EFRAG vorgelegten KMU-Nachhaltigkeitsstandards vor dem Hintergrund der Anwendbarkeit zu evaluieren.
Prof. Alexander Bassen, Vorsitzender der Pilotgruppe betont das Potential der Expertisen ihrer Mitglieder: „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stehen im Hinblick auf neue regulatorische Anforderungen vor Herausforderungen. Diese anschlussfähig, praktikabel und kohärent zu gestalten ist Voraussetzung für eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine wirkungsvolle Transformationsfinanzierung. Die Pilotgruppe KMU-Reporting bündelt dafür wichtige Perspektiven.“
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Konstituierung und den Start der Arbeit der Pilotgruppe: „Die indirekten Wirkungen der neuen europäischen Regulierungen auf die Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen sind enorm. Mit der gemeinsamen Pilotgruppe KMU-Reporting wollen wir diesen Unternehmen die künftige Berichterstattung erleichtern. Standardisierte Mindestinformationen wären ein wichtiger Beitrag, um künftig deren Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Wertschöpfungsketten, aber auch deren Finanzierungsfähigkeit, abzusichern.“
RNE und DRSC haben am 8. September 2022 eine Kooperationsvereinbarung veröffentlicht, die sich unter anderem die Arbeit im Rahmen einer Pilotgruppe „KMU-Reporting“ zum Ziel gesetzt hat.
Bild: Alena Kaval (Pexels, Pexels Lizenz)
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