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Pizza "kuriosa"

11.09.2018  — Markus Hiersche.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Es gibt wohl kaum Besseres als frisch gebackene Pizzen in unmittelbarer Nähe. Direkt über einer Pizzeria zu wohnen, klingt deshalb erst einmal verlockend. Die Realität aber ist manchmal weniger appetitlich, wie ein Rechtsfall aus Köln zeigt: Dort führte Pizzageruch nicht nur zu einem Mietrechtsverfahren – sondern auch zu allgemeiner Übelkeit.

Störfaktor Pizzageruch

Jeder liebt den Geruch von frischer Pizza. Zumindest alle bis auf einen Kölner Mieter: Bei ihm führte der Pizzaduft, der rund um die Uhr aus einer benachbarten Pizzeria in seine Wohnung drang, nicht zu erhöhtem Speichelfluss und Hungergefühl, sondern zu einem vor Ekel verzogenen Gesicht.

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Von seinem Vermieter verlangte er aufgrund dieser "Geruchszumutung" eine Mietminderung, was dieser – schließlich mutet Pizza als Störfaktor grotesk an – strikt ablehnte. Da beide Seiten hart blieben, trafen sich die Parteien letztlich vor Gericht wieder.

Ortsbegehung mit Folgen

Auch die zuständigen Richter des Amtsgerichts Köln hatten an der Klage des Vermieters wohl zunächst ihre Zweifel. Was soll schließlich an Pizzageruch derart schlimm sein, dass er einen erheblichen Mietmangel begründet? Um der Sache auf den Grund zu gehen, schickten die Richter deshalb einen unabhängigen Gutachter zur Mietwohnung, um einmal vor Ort zu „schnuppern“. Das Ergebnis war eindeutig: Auch dem Gutachter wurde binnen nur 15 Minuten schlecht. Mit flauem Magen beendete er die Ortsbegehung.

Urteilsspruch

Nach dieser Begehung fiel das Urteil der Richter eindeutig aus. Sie stellten sich auf die Seite des Mieters und verordneten eine Mietminderung von 15 Prozent. Der Streit war damit beigelegt.

Ob es aber besagte Pizzeria noch gibt? Das ist uns leider nicht bekannt.

Az: AG Köln WuM 90, 338

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.
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