04.04.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
Die kommunale Handlungsfähigkeit ist akut bedroht. Die Einnahmeentwicklung (+3,5 %) kann schon längst nicht mehr mit der Ausgabendynamik (+8,8 %) mithalten. Ausgabentreiber sind dabei vor allem die Ausgaben für soziale Leistungen. Hier muss dringend in einem Dreiklang aus strikter Konnexität, Anspruchsbegrenzung und einer grundsätzlichen Vereinfachung der verschiedenen Systeme reagiert werden.
Mit Blick auf die Zukunft ist ansonsten kaum Besserung in Sicht. Das Rekorddefizit von fast 25 Mrd. Euro ist keinen Sondereffekten geschuldet, sondern strukturell durch eine nicht von den Kommunen verantwortete Aufgaben- und Ausgabenflut begründet.
Ohne ein schnelles Gegensteuern von Bund und Ländern verschlechtert sich die ohnehin prekäre Finanzlage der Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren weiter. So hat bspw. der Vorschlag der Schlichter bei den Tarifverhandlungen Mehrausgaben von jährlich rund 10 Mrd. Euro zur Folge. Das Anfang dieses Jahres beschlossene Steuerfortentwicklungsgesetz wird mit Mindereinnahmen in Höhe von zwei Mrd. Euro zu Buche schlagen. Bei der dynamischen Entwicklung der Sozialausgaben ist ebenfalls kein Ende in Sicht.
„Insgesamt geht die Schere zwischen von kommunaler Seite kaum begrenzbaren Ausgaben und den Einnahmen der Städte und Gemeinden immer weiter auf. Diese strukturelle Unterfinanzierung gefährdet dabei die wirtschaftliche Prosperität sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt immer spürbarer“, so Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger.
Ausgabentreiber sind dabei vor allem die Ausgaben für soziale Leistungen. Hier muss dringend in einem Dreiklang aus strikter Konnexität, Anspruchsbegrenzung und einer grundsätzlichen Vereinfachung der verschiedenen Systeme reagiert werden.
Ändert sich nichts, wird das kommunale Defizit überhaupt nur bei einem Minus von knapp über 20 Mrd. Euro stabil bleiben, wenn die Investitionen heruntergefahren werden. Angesichts eines bestehenden kommunalen Investitionsrückstandes von 186 Mrd. Euro und notwendigen Zukunftsinvestitionen in Billionenhöhe, wäre dies fatal. Das Sondervermögen Infrastruktur kommt daher gerade noch rechtzeitig, um die Investitionen auf kommunaler Ebene zumindest zu stabilisieren und Bauwirtschaft sowie Kommunen Planungssicherheit zu geben. Mehr ist es aber auch nicht.
Um ein weiteres Erodieren der Städte und Gemeinden als erste Ebene des Staates zu verhindern, muss auf Bundes- und Landesebene endlich ein Sinneswandel einsetzen. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch bezahlbar. Es muss zudem ein Ende haben, dass die Kommunen für meist auf Bundesebene beschlossene kostenintensive Standardanpassungen sowie Erweiterungen bestehender Aufgaben allein, und am Ende zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft vor Ort, die Zeche zahlen.
Berghegger
Angesichts der strukturellen Unterfinanzierung ist zur Wahrung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit eine Erhöhung der gemeindlichen Anteile an den Gemeinschaftssteuern dringend geboten.
Bild: dentistozkanguner (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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