12.10.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Bayerische Landesbausparkasse.
Wer einen zu niedrigen Preis für sein Objekt ansetzt, verschenkt Geld. Doch auch wer zu hoch greift, kann einen teuren Fehler machen. Denn dann muss womöglich nachträglich der Preis gesenkt werden. Und das kann ein Objekt – auch zu Unrecht – wie einen Ladenhüter aussehen lassen. Nicht nur Lage, Größe und Alter einer Immobilie sind entscheidend für deren Preis, sondern auch die Bodenbeschaffenheit, die sanitäre wie die elektrische Installation und viele weitere Aspekte. Deshalb ist eine systematische Preisermittlung wichtig.
Aussagekräftige und ansprechende Unterlagen bilden das Fundament für einen gelungenen Immobilienverkauf. Dabei ist es wichtig, sowohl den Kopf als auch das Herz der Interessenten anzusprechen: Wichtige Unterlagen sind zum Beispiel ein Lageplan und aktuelle Grundrisse. Doch auch ein Begleittext über das Objekt, Fotos oder Illustrationen gehören dazu.
Besichtigungen sind insbesondere bei noch bewohnten Objekten eine heikle Angelegenheit. Neben Besuchern, die keine ernste Kaufabsicht, sondern allenfalls Neugier treibt, können im schlimmsten Fall auch Kriminelle angezogen werden. Zudem hängt vom Besichtigungstermin sehr stark ab, ob der gewünschte Preis tatsächlich erzielt werden kann. Deshalb sollten zunächst kleine Schönheitsreparaturen durchgeführt und die Zimmer aufgeräumt oder entrümpelt werden, um für einen guten ersten Eindruck zu sorgen. Bei der Terminvereinbarung sollte man nicht zu viel über die Anwesenheit im Objekt verraten, um nicht zu offenbaren, wann womöglich niemand zu Hause ist. Von allen Interessenten sollte man die Adresse kennen und überprüfen, rät die Bayerische Landesbausparkasse.
Verkäufer einer Immobilie haben es mit vielen Herausforderungen zu tun, wenn es um den tatsächlichen Verkaufsvorgang geht. Es gilt, die Preisverhandlungen mit dem Käufer erfolgreich zu führen, sich gegebenenfalls über dessen Bonität zu informieren, sich um den Kaufvertrag zu kümmern und den Notartermin sowie die Übergabe vorzubereiten. All das erfordert viel Genauigkeit und zumindest rechtliches Grundwissen. Die Immobilienexperten von LBS und Sparkassen können bei diesen Schritten helfen.
Bild: freenaturestock (Pixabay, Pixabay License)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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