02.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.
Live-Online-Seminar
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: "Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft. Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut. Mit dem Lieferkettengesetz führt ab 2023 kein Weg mehr vorbei an Menschenrechten und Umweltschutz, egal wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. Deswegen gilt es im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Außerdem haben wir die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können."
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck: "Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschrechten stehen und nachhaltig sein. Hierfür ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreut an seinem Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes. Der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen."
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze: "Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung. In Entwicklungsländern haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und ihre Zulieferer durchzusetzen. Unser Gesetz hilft dabei, dieses Machtgefälle auszugleichen, indem es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten. Auch für die vielen Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, ist das Gesetz gut: Denn nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich künftig aus."
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: "Spätestens seit der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere Umwelt ist klar: Der Schutz von Natur und Menschenrechten müssen Hand in Hand gehen. Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Doch woher die Rohstoffe stammen, welche Belastungen durch Lärm, Emissionen und Abwasser die Herstellung verursacht, sieht man einem Produkt nicht an. Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter. Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft. Insbesondere multinationale Unternehmen dürfen nicht wegschauen und sollen künftig mehr Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Lieferketten weltweit auf Menschen und Natur auswirken."
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen.
Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.
Zum Hintergrund:
1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht – in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als zwölf Jahre.
Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung in den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst. So entfällt beispielsweise der Flächen- und Wasserverbrauch in der Lebensmittel- und Textilindustrie fast vollständig auf die Ebene der Zulieferer.
Bild: Alex Fu (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?