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Stichtag 1. Januar 2024: So werden Unternehmen in sechs Schritten fit für das Lieferkettengesetz

26.10.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lufthansa Industry Solutions.

Die Zeit drängt. In wenigen Wochen gilt das deutsche Lieferkettengesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Lufthansa Industry Solutions hat daher die sechs zentralen Maßnahmen identifiziert, mit denen diese Unternehmen sowohl mehr Transparenz in ihre Lieferketten bekommen als auch ihren neuen Sorgfaltspflichten nachkommen.

Seit Jahresbeginn müssen bereits Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) umsetzen. Ab dem 1. Januar 2024 sind nun auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, entlang ihrer Wertschöpfungskette noch genauer auf Menschenrechte und Umweltschutz zu achten. Die Zeit drängt also, doch viele dieser großen Mittelständler zögern noch mit der Umsetzung. "Sie unterschätzen, wie aufwändig es ist, dauerhaft Transparenz in der Lieferkette zu schaffen", sagt Ann-Christine Lehmann, Supply-Chain-Expertin bei Lufthansa Industry Solutions (LHIND). Dabei drohen Unternehmen, die ihrer Verantwortung bei den gesetzlichen Sorgfalts- und Berichtspflichten nicht nachkommen, Imageschäden und empfindliche Bußgelder. Mit diesen sechs Maßnahmen gelingt es Unternehmen, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes noch rechtzeitig umzusetzen:

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1. Verantwortlichkeiten festlegen

Auch wenn das Gesetz Lieferanten betrifft, kann der Einkauf die Aufgabe nicht nebenbei erledigen. LHIND-Beraterin Lehmann: "Die Umsetzung betrifft fast alle Bereiche im Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Geschäftsführung so schnell wie möglich mit Einkauf, HR, Finanzen, IT und gegebenenfalls der Rechtsabteilung an einen Tisch setzt." Durch die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten wird die Verantwortlichkeit im Unternehmen festgelegt.

2. Risikoanalyse durchführen

Bei vielen Vorprodukten wissen Unternehmen unter Umständen gar nicht, unter welchen Bedingungen sie hergestellt werden oder ob bei der Gewinnung von Rohstoffen Menschenrechte verletzt wurden. Hier muss Transparenz geschaffen werden. Die systematische Analyse bezieht sich dabei nicht nur auf die direkten Lieferanten, sondern auch auf deren Sublieferanten. Eine enge Kooperation mit den Lieferanten ist für die Risikoanalyse unerlässlich. Die Teilnahme an Brancheninitiativen aber auch die Nutzung von Risikodatenbanken (z. B. das Rohstoffmonitoring der Deutschen Rohstoffagentur) können weitere Hinweise liefern.

3. Grundsatzerklärung abgeben

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Unternehmen eine Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie, um die Verantwortung nach innen und außen zu kommunizieren. In der Erklärung werden die im Rahmen der Analyse festgestellten oder zu befürchtenden menschenrechtlichen und ökologischen Risiken sowie präventive Maßnahmen benannt. Bei Verstößen muss das Unternehmen Abhilfe schaffen.

4. Risikomanagement etablieren

Die Risikoanalyse muss mindestens einmal pro Jahr oder aber anlassbezogen wiederholt werden. Sie betrifft die Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern. Mitarbeitende innerhalb des Unternehmens sind für die Überwachung des Risikomanagements zuständig.

5. Beschwerdemanagement einrichten

Um auf allen Stufen der Lieferkette die Menschenrechte zu achten, muss das Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten. So erhalten Betroffene oder diejenigen, die Kenntnis von möglichen Menschenrechtsverletzungen haben, die Chance, Verstöße zu melden oder Hinweise zu geben.

6. Sorgfaltspflichten dokumentieren

Unternehmen sind verpflichtet, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit in einem jährlichen Bericht transparent zu dokumentieren. Außerdem müssen sie darlegen, wie sie möglichen Risiken begegnen wollen. Dabei können sich die Unternehmen an unterschiedlichen Berichtsstandards orientieren, zum Beispiel am Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder am Standard der Global Reporting Initiative. Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen und auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen.

Digitale Lösungen helfen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Die Maßnahmen zeigen, dass viele Anforderungen des Lieferkettengesetzes datenintensiv und manuell nicht zu bewältigen sind. "Es gibt zahlreiche digitale Lösungen, die auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten spezialisiert sind", sag Supply-Chain-Expertin Ann-Christine Lehmann. "Dort werden alle notwendigen Daten zentral zusammengeführt. Das schafft Transparenz. Die Daten können analysiert und Risiken so frühzeitig erkannt werden. Gerade mittelständischen Unternehmen fällt es jedoch oft schwer, genau das für sie passende Tool zu finden."

Externe Berater können hier helfen, um zum Beispiel in einem Workshop herauszufinden, welche Funktionalitäten das Unternehmen wirklich braucht und welches Tool eben diese Anforderungen erfüllt. Moritz Röder, Associate Director Supply Chain Management & Sustainability bei LHIND: "Die Beschäftigung mit dem Lieferkettengesetz ist eine Chance über die reine Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hinaus. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gewährleisten stabile Lieferketten eine sichere und finanziell planbare Produktion. Zudem behaupten sich Unternehmen, die die Einhaltung der ESG-Regeln nicht als lästige Pflicht, sondern als Zukunftsinvestition betrachten, deutlich besser auf dem hart umkämpften Markt für Fach- und Führungskräfte."

Mehr Infos, wie Lufthansa Industry Solutions Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützt, erhalten Sie hier.

Bild: Tom Fisk (Pexels, Pexels Lizenz)

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