17.03.2016 — Alexandra Benn. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Diese Übergangsvorschrift ergänzt den Unionszollkodex sowie dessen Durchführungsverordnungen (Implementing Act sowie Delegated Act) und tritt zum Start des UZK am 01. Mai 2016 in Kraft.
Für die Anwendbarkeit des Unionszollkodex ist eine umfassende IT-Infrastruktur notwendig. Da die Entwicklung der notwendigen Systeme aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat die EU-Kommission nun die Übergangsvorschriften im Transitional Delegated Act (TDA, Delegierte Verordnung (EU) 2016/341) veröffentlicht, womit die Vorschriften für die Anwendbarkeit des UZK nun vervollständigt sind.
Weiterführende Informationen zu den Übergangsvorschriften, Durchführungsverordnungen und allgemein zum Unionszollkodex finden Sie in unserem Seminar der neue Unionszollkodex 2016, in unserem kostenlosen Whitepaper zum Thema oder auf der Website der Europäischen Kommission.
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