22.10.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als ein federführendes Ressort wesentlichen Anteil an der nationalen KI-Strategie, die vor einem Jahr von der Bundesregierung aufgesetzt wurde. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland voranzutreiben. Mit der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" folgt nach der Konzeptionsphase nun die konkrete Umsetzungsphase der KI-Strategie.
Mit der Richtlinie hat das BMAS die Voraussetzungen für die Förderung von "Lern- und Experimentierräumen" zur betrieblichen Anwendung KI-basierter Systeme geschaffen. Damit soll Betrieben, Beschäftigten und Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben werden, die menschenzentrierte Anwendung von Künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen zu erproben. Zugleich wird der Transfer von Technologien in die Betriebe gefördert und die Teilhabe von Beschäftigten unterstützt. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum 22. November 2019 ihre Interessenbekundungen einreichen.
Bundesminister Hubertus Heil:
"Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Damit die Technologie den Menschen nutzt, fördern wir die Anwendung von KI in den Betrieben. Mit den „Lern- und Experimentierräume KI“ kann die Transformation der Arbeitswelt ganz konkret auf der betrieblichen Ebene gestaltet werden. Denn hier entstehen die besten praxisnahen Lösungen. Wir wollen den Einsatz von KI mit sozialen Innovationen für die Beschäftigten verbinden. So kann beispielweise der Einsatz KI-basierter Assistenzsysteme in der Pflege und im Handwerk erprobt werden, um hier die Beschäftigten zu entlasten. Nur wenn Unternehmen und Beschäftigte konkret vor Ort den technologischen Wandel partnerschaftlich gestalten, entstehen wirtschaftliche und soziale Innovationen gleichermaßen. Deshalb setzen wir bei der Förderung darauf, dass die Einführung und Anwendung von KI durch die Betriebspartner ausgehandelt wird. Unser Ziel ist mehr Vertrauen."
Unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sollen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren innovative Projekte gefördert werden. Jedes dieser Projekte wird auf ihre Übertragbarkeit auf das gesamte Unternehmen, in denen sie erprobt werden, getestet. Durch die Nutzung der INQA-Partnernetzwerke werden sie beispielgebend für weitere Unternehmen, gerade die kleinen und mittleren (KMU). Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des BMAS sowie zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung der KI-Strategie. Bis Ende 2023 stehen für die Lern- und Experimentierräume KI insgesamt bis zu 15 Millionen Euro bereit.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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