16.01.2020 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Nachdem das Bundesfinanzministerium auf Druck des Bundesrechnungshofes einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das Jahressteuergesetz 2019 eingebracht hat und dieser Entwurf auf massiven Druck der Wirtschaftsverbände zunächst nicht von der Bundesregierung übernommen wurde, hat sich der Bundesrat dafür stark gemacht, dass die gesetzliche Neuregelung nun doch eingeführt wird. Nach Einschaltung des Finanzausschusses kann die gesetzliche Neuregelung – in deutlich abgemilderter Form – zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Konzernrechnungslegung aktuell
Einzelabschlüsse konsolidieren, latente Steuern ermitteln
Die Kritiker der Gesetzesverschärfung haben im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich vorgetragen, durch die gesetzliche Neuregelung würde einer großen Vielzahl von mittelständischen Unternehmen ein nicht unbedeutendes Instrument der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeitermotivation genommen. Darüber hinaus sei das Aus der Prepaid-Kreditkarte im Ergebnis ein Konjunkturprogramm für Amazon und große Mineralölkonzerne mit einem breitgefächerten Warenangebot, deren Waren-, Geschenk- und Tankgutscheine sowie Geldkarten weiterhin als Sachzuwendung angesehen werden. In diesem Zusammenhang würden eine Vielzahl von lokalen und nationalen Einzelhandelsunternehmen mit eingeschränktem Warenangebot gegenüber international operierenden Großkonzernen unangemessen benachteiligt.
Ursächlich für die Notwendigkeit der gesetzlichen Neuregelung war der zunehmende Missbrauch durch offensive und nach Ansicht des Autors in Einzelfällen auch ausufernde Ausnutzung der Sachbezugsfreigrenze, die zum Teil zu einer ungerechtfertigten Steuerumgehung führte.
Aufgrund der Sachbezugsfreigrenze, vgl. § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG, bleiben Sachzuwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich bzw. 528 Euro jährlich steuerfrei. Diese Sachbezugsfreigrenze wurde vom Gesetzgeber ursprünglich als steuerliche Bagatell- und Nichtaufgriffsgrenze für gelegentliche, eigentlich steuer- und beitragspflichtige Sachzuwendungen ins Leben gerufen. Die Sachbezugsfreigrenze war jedoch nicht vorgesehen, um der gesamten Belegschaft eines Unternehmens regelmäßig jeden Monat wiederkehrend Arbeitslohn in Höhe von 44 Euro steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung zukommen zu lassen. Ebenfalls nicht gewollt war im Rahmen des § 37b EStG Bonuszahlungen in fünfstelliger Größenordnung anstelle mit dem Spitzensteuersatz mit einem Pauschsteuersatz von 30% zu besteuern.
Zielgruppe der gesetzlichen Neuregelung sind ca. 6 Millionen Arbeitnehmer, die grob geschätzt Arbeitslohn in Höhe von 3,2 Milliarden Euro pro Jahr steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung von ihren Arbeitgebern erhalten.
Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Zuwendungen des Arbeitgebers, die in Form einer Prepaid-Kreditkarte, also einer Kreditkarte auf Guthabenbasis, gewährt werden, ab 01.01.2020 nur noch dann als steuerlich privilegierte Sachzuwendung anzuerkennen sind, wenn die in § 2 Absatz 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz genannten Voraussetzungen vorliegen.
Tatsächlich geht die gesetzliche Neuregelung aufgrund der Intervention des Finanzausschusses und der Interessensverbände weitestgehend ins Leere, so dass im Ergebnis bei der Leistung von Arbeitslohn auf ein Prepaid-Kreditkartenkonto zunächst weitestgehend alles beim Alten bleibt. Durch geringfügige Modifikationen, z.B. der Beschränkung des Anwendungsbereiches auf das Inland und eine Einschränkung der Akzeptanzstellen, gelten Geldsurrogate auch künftig als steuerlich privilegierte Sachzuwendungen.
Damit ist die Problematik freilich nicht vom Tisch. Die Rechtsprechung hat sich bislang nicht klar und eindeutig positioniert. Es ist fraglich, ob Arbeitslohn, der mittels einer Prepaid-Kreditkarte gewährt wird, vom Bundesfinanzhof tatsächlich als steuerlich privilegierte Sachzuwendung oder vielmehr als der Regelversteuerung unterliegende Barlohnzuwendung angesehen wird. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 04.07.18, VI R 16/17, Rz. 30 und 31 entsprechende rechtliche Bedenken geäußert.
Mehr über die Behandlung von Waren-, Geschenk- und Tankgutscheinen sowie den verschiedenen Geldkarten erfahren Sie in der Fortsetzung dieses Fachartikels in Newsletterausgabe 03/2020.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?