27.12.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wort & Bild Verlag.
Andernfalls muss das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen. Wenn die Partner Kinder haben, ist es außerdem sinnvoll eine weitere Vertrauensperson zu benennen. Viele hegen eine gewisse Scheu vor diesem Thema: "In unserer Kultur lernen wir nicht, dass Abschied und Schmerz zum Leben gehören, und deshalb fällt es oft schwer, über solche Dinge zu sprechen", begründet Trauerbegleiterin und Dozentin Ute Arndt aus Bark bei Hamburg, im Apothekenmagazin "Baby und Familie".
Die Vorsorgevollmacht, ein Dokument, mit der einer Person erlaubt wird, für einen selbst zu entscheiden und zu handeln, sollte jedoch nicht rein digital hinterlegt werden. Grundsätzlich bedarf es einer Vollmacht im Original und mit Original-Unterschrift. Geregelt wird darin, über welche Lebensbereiche entschieden werden soll, beispielsweise über medizinische Behandlungen, den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen oder auch Angelegenheiten mit dem Finanzamt, der Krankenkasse oder den Versicherungen.
Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums (www.bmjv.de) gibt es eine Broschüre sowie seriöse, juristisch geprüfte kostenlose Vordrucke zum Ausfüllen. Es genügt, sich die entsprechenden Formulare auszudrucken und auszufüllen. Ändert sich etwas, einfach eine neue Vollmacht ausfüllen und die alte vernichten. Wer ganz sicher sein will, dass die Vollmacht wirklich den eigenen Wünschen entspricht, geht am besten zu einer Notarin oder einem Notar. Bei einem Vermögen von 20 000 Euro kostet eine individuelle Vorsorgevollmacht inklusive Beratung etwa 75 Euro. Ratsam ist die notarielle Beurkundung vor allem für Familien mit Eigenheim oder wenn einer der Partner ein Unternehmen hat: Dann reicht eine einfache Vollmacht aus dem Internet nicht aus.
Ergänzen lässt sich die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung, in der allein medizinische Behandlungen für den Notfall geregelt sind. Eine Sorgerechtsverfügung empfiehlt sich zudem, um das Sorgerecht für die Kinder zu bestimmen. Dazu reicht ein handschriftliches, von beiden Elternteilen unterschriebenes Dokument mit der Überschrift "Sorgerechtsverfügung", das man der ausgewählten Person für den Ernstfall übergibt.
Bild: freestocks.org (Pexels, Pexels Lizenz)
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