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Was sagt das Finanzamt zur XRechnung?

02.07.2019  — Dirk J. Lamprecht.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die XRechnung ist im Rechnungswesen das Thema der nahen Zukunft. Dirk J. Lamprecht klärt Sie in unserer Reihe deshalb über die wichtigsten Punkte zur XRechnung auf. Im vierten Teil der Reihe beantwortet unser Experte die Frage, was das Finanzamt zur XRechnung sagt.

Grundsätzlich kann der Rechnungssteller das Format für den Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung frei wählen, sofern es den Anforderungen der europäischen Norm entspricht. Um diese Vorgabe zu erfüllen, dürfen Anwendungsspezifikationen – die Core Invoice User Specification (CIUS) – keine Geschäftsregeln des CEN-Modells verletzen oder Datenfelder hinzufügen.

Der Standard wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betrieben. Eine elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie ist nur eine Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird, sodass ihre Verarbeitung ohne Medienbruch erfolgen kann.

Das Projekt wurde im Januar 2016 unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gestartet. Die KoSIT unterstützt den IT-Planungsrat in dessen Aufgaben und ist bei der Senatorin für Finanzen der freien Hansestadt Bremen angesiedelt und daher von der öffentlichen Seite unterstützt und als rechtlich verbindlicher Rahmen erklärt.

Beispielsweise verarbeitet die Freie und Hansestadt Hamburg nach Angaben der Finanzbehörde seit vier Jahren elektronische Rechnungen.

Auch Bayern will das Online-Finanzamt weiter ausbauen, so das Finanzministerium des Freistaats: „Wir wollen die Wirtschaftlichkeit und Effizienz in der Steuerverwaltung weiter steigern etwa mit dem Aufbau einer elektronischen Akte, der Einführung des rechtsverbindlichen elektronischen Steuerbescheids über ELSTER oder der Übermittlung von digitalen Belegen zur Steuererklärung“, so Finanzminister Albert Füracke. Mit einer Optimierung der Prozesse und die Vermeidung von Papier können Kosten gespart und die Umwelt geschont werden. Daher brauchen Bürger keine Belege mehr an das Finanzamt senden.

In anderen europäischen Ländern ist man hingegen weiter als in Deutschland. Seit dem 01.01.2017 ist es in Italien bereits möglich, Rechnungen im sogenannten „Clearance-Verfahren" über eine zentrale Plattform an den jeweiligen Rechnungsempfänger zu übermitteln. Nunmehr ist es für die Unternehmen verpflichtend ab dem 01.01.2019 Rechnungen flächendeckend elektronisch auszustellen und über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio" (Sdl) zu versenden. Damit erhofft sich der italienische Fiskus bekannte Betrugsszenarien auszuschließen und damit das Umsatzsteueraufkommen zu sichern. Es wird über den verpflichtenden Versand von E-Rechnungen möglich, die entsprechende Umsatzsteuerschuld exakt zu berechnen und mit den Angaben der Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugleichen.

Eine Anerkennung der XRechnung bzw. des ZUGFeRD-Standards ist von der Einhaltung der in den GoBD genannten Rahmenbedingungen abhängig, wobei die Finanzbehörde im Vorfeld keine Zustimmung erteilen kann, da die zur Anwendung kommenden Systeme (Hard- und Software) betrieblichen Anpassungen bzw. Veränderungen unterliegen. Die Einhaltung der Vorgaben obliegt daher dem Steuerpflichtigen.

Der Autor:

Dirk J. Lamprecht

Dirk J. Lamprecht leitet seit dem Jahr 2004 die Steuerrechtsabteilung in einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei. Daneben war er von 1999 bis 2010 Lehrbeauftragter der Fachhochschule Nordhessen und ist seit 2011 Lehrbeauftragter der Hochschule Bremen in den Bereichen Steuerlehre und Rechnungslegung. Weiterhin ist er als Unternehmensberater, Dozent und Prüfer im Rahmen der IHK-Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in (national und international) sowie als Herausgeber und Autor tätig. Beim DIHK engagiert er sich ehrenamtlich im Bereich der Abschlussprüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in.

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